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Höhere Rentenansprüche für Pflegende würden teuer

Rentenversicherung: Müssten Rentner nur die Hälfte des Pflegeversicherungsbeitrags zahlen, kostete dies die Rentenkassen fast fünf Milliarden Euro.

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Pflegefachkraft sitzt am Bett einer Seniorin im Pflegeheim und hält ihre Hand. Bild: IMAGO / Shotshop / Monkey Business 2

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Berlin/Bad Homburg (sth). Höhere Rentenansprüche von Menschen, die sich zuhause um pflegebedürftige Angehörige kümmern, würden die Pflegekassen der Gepflegten vor erhebliche Zusatzbelastungen stellen. Hohe Mehrkosten kämen zudem auf die Rentenversicherung zu, wenn Rentnerinnen und Rentner wieder – wie bis vor 17 Jahren – nur die Hälfte des Beitrags zur Pflegeversicherung zahlen würden, während die andere Hälfte die Rentenkassen aufbringen müssten. Das geht aus der Stellungnahme der Deutschen Rentenversicherung (DRV) für eine Expertenanhörung des Bundestags-Gesundheitsausschusses am heutigen Mittwoch hervor. Dabei stehen ein Antrag der Linken sowie zwei Anträge von Bündnis 90/Die Grünen im Fokus der geladenen Sachverständigen.

In ihrer Bewertung konzentrieren sich die DRV-Fachleute auf die Vorlage der Linken-Fraktion, da die Anträge von Bündnis 90/Die Grünen in erster Linie die Kranken- und Pflegeversicherung betreffen. So fordern die Parlamentarier um die Sozialpolitiker Pia Zimmermann und Mattihas W. Birkwald, dass häuslich Pflegende künftig bereits ab dem Pflegegrad 1 – er entspricht der früheren Pflegestufe 0 – einen Anspruch auf spätere Rentenzahlungen haben sollen. Davon würden schätzungsweise etwa 150.000 Pflegende profitieren, die bisher keine Rentenansprüche für ihre Arbeit erwerben. Diese sollen nach den Vorstellungen der Linken zudem sofort die höchsten Renten bekommen, die bisher innerhalb des Pflegegrads 2 – abhängig von der Art der bewilligten Pflegeleistung – in mehreren Stufen gezahlt werden. 

Rentenanspruch nur noch nach Pflegegrad und Pflegegeld

Ein weiterer Punkt aus dem Forderungskatalog der Linken, der die Kosten für die Rente pflegender Angehöriger in die Höhe treiben würde: Alle Pflegenden sollen künftig so gestellt werden, als wenn sie von der Pflegekasse ein Pflegegeld gezahlt bekämen. Denn damit entsteht ein höherer Rentenanspruch, als wenn die oder der Gepflegte eine Kombinationsleistung oder eine Pflegesachleistung erhält (hier: S. 11). "Die geforderte Änderung würde dazu führen, dass die Beitragshöhe allein vom Pflegegrad der Pflegebedürftigen abhängt", kommentiert die DRV den Vorstoß. "Sie wäre unabhängig vom Anteil der Pflege, der von der Pflegeversicherung als Sachleistung erbracht wird." Zudem müssten die Pflegekassen in diesem Fall deutlich höhere Beiträge an die Rentenversicherung zahlen, so die DRV.

Auf die Rentenkassen ihrerseits käme eine erhebliche Mehrbelastung zu, wenn die 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner künftig – wie von der Linken gefordert – nur noch die Hälfte der Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen und die andere Hälfte von der Rentenversicherung aufgebracht werden müsste. Bei einer solchen Finanzierung der Pflegekassen, wie sie bereits bis März 2004 galt, kämen auf die Rentenversicherung allein im kommenden Jahr "Mehrausgaben von rund 4,7 Milliarden Euro zu", heißt es in der DRV-Stellungnahme. Die Folge: Der Beitragssatz zur Rentenversicherung von derzeit 18,6 Prozent müsste allein aufgrund der Entlastung der Pflegeversicherung um 0,3 Prozentpunkte steigen. 

Ob ein solcher Schritt angesichts der 2023 ohnehin erwarteten Beitragssteigerung in der Rentenversicherung politisch durchsetzbar wäre, scheint zumindest zweifelhaft. 

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