Frankfurt am Main (sth). Der Steinkohlebergbau in Deutschland ist schon seit fast sieben Jahren Geschichte. Doch noch immer treten Jahr für Jahr Bergleute in den Ruhestand, die nach ihrer Arbeit unter Tage noch an anderer Stelle berufstätig waren und jetzt die Altersgrenze erreichen. Nach aktuellen Daten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gingen im Jahr 2024 noch genau 41 Bergleute – ausschließlich Männer – mithilfe der „Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute“ in Rente.
Zu den dafür erforderlichen 25 Jahren Wartezeit zählen neben ständigen Arbeiten unter Tage auch Monate, in denen die Betroffenen Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus oder Knappschaftsausgleichsleistungen bekommen haben. Sie müssen dafür vorher eine Beschäftigung unter Tage ausgeübt haben. Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See prüft auf Antrag, ob Bergleute diese Wartezeit erfüllt haben.
Den neuen DRV-Daten zufolge erhielten die langjährig unter Tage beschäftigten Bergleute beim Renteneintritt eine durchschnittliche Netto-Monatsrente von 2.711 Euro (nach Abzug der Eigenanteile zur Kranken- und Pflegeversicherung, d. Red.). Dieses auf den ersten Blick sehr hoch erscheinende Ruhestandsgeld ergibt sich aus den besonderen Berechnungsregelungen für Knappschaftsrenten. So gilt für die knappschaftliche Rentenversicherung eine höhere Beitragsbemessungsgrenze und ein deutlich höherer Beitragssatz, aus dem die persönliche Rente errechnet wird.
