Nürnberg/Frankfurt am Main (sth). Arbeitsmarktfachleute erwarten nicht, dass langjährige Bezieherinnen und Bezieher niedriger Einkommen wegen der Einführung des sogenannten Grundrentenzuschlags im Jahr 2021 ihre Arbeitsleistung steigern oder senken würden. Von der - einkommensabhängig gezahlten - sogenannten Grundrente seien “kaum spürbare Änderungen auf Arbeitsanreize und Arbeitsangebot für aktuelle und zukünftige Rentenempfänger zu erwarten”, schreiben die Wissenschaftlerinnen und Forscher des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in einer Stellungnahme, die sie zur Vorbereitung des aktuellen Jahresgutachtens der “fünf Wirtschaftsweisen” erstellt hatten.
Eine Ursache für die vermutlich kaum veränderte Arbeitseinstellung der Betroffenen dürfte nach Ansicht der IAB-Expertinnen und -Experten die “hohe Komplexität der Zugangsvoraussetzungen” zur Grundrente sein. So müssen Rentnerinnen und Rentner, die wegen langjähriger Arbeit in den unteren Gehaltsgruppen auf einen Rentenzuschlag hoffen, mindestens 33 Jahre lang berufstätig gewesen sein, Kinder erzogen oder pflegebedürftige Menschen in häuslicher Umgebung gepflegt haben. Darüber hinaus müssen sie in diesem Zeitraum mindestens 30, aber höchstens 80 Prozent des in den jeweiligen Jahren geltenden Durchschnittsverdiensts erzielt haben. Und: Eigenes Einkommen und das des Ehe- oder Lebenspartners wird bei der Ermittlung des Grundrentenanspruchs mitgezählt.
"Kaum eine Möglichkeit, individuelle Anreizstrukturen zu ändern"
Bei künftigen Empfängerinnen und Empfängern des Grundrentenzuschlags erschwere neben den hohen Zugangshürden “die Unsicherheit bezüglich in der Zukunft liegender Ereignisse" eine Prognose darüber, ob diese Menschen auch künftig die Bedingungen für einen Rentenzuschlag erfüllten, so die IAB-Forscher. Zudem seien die Zusammenhänge zwischen der persönlichen Situation und dem erwarteten - kleinen - Zuschlag zur Rente vielschichtig. “Daher sehen wir für eine einzelne Person kaum die Möglichkeit, mit der Einführung des Grundrentenzuschlags individuelle Anreizstrukturen zu ändern und das Arbeitsangebot während der Lebensarbeitszeit anzupassen”, schreiben die Wissenschaftler.
Auch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hatte die komplizierten Bedingungen für einen Anspruch auf Grundrentenzuschlag bereits kritisiert und die Bundesregierung aufgefordert, die entsprechenden Regelungen zu vereinfachen. “Gerade die Vorgaben zur Anrechnung von Kapitaleinkünften sind unnötig kompliziert geraten und erfordern einen hohen Prüfaufwand, der in keinem vernünftigen Verhältnis zum erwarteten Nutzen steht“, sagte die DRV-Bundesvorstandsvorsitzende Anja Piel im Sommer.
Der Grundrentenzuschlag wird seit 2021 an langjährige Bezieher kleiner Einkommen gezahlt, um zu vermeiden, dass künftig immer mehr Geringverdiener im Alter neben einer kleinen selbst erworbenen Rente auch noch staatliche Grundsicherung im Alter in Anspruch nehmen müssen. Ende vergangenen Jahres erhielten nach DRV-Angaben rund 1,1 Millionen Rentnerinnen und Rentner einen monatlichen Grundrentenzuschlag von durchschnittlich 86 Euro – etwa 953.000 Bezieher einer Altersrente, knapp 93.000 Hinterbliebene und rund 58.000 Erwerbsgeminderte.
