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Ifo: Rentner mit Ost-Einkommen künftig im Nachteil

Dresdner Wissenschaftler sehen Beitragszahler in Ostdeutschland durch die künftig wegfallende Höherwertung ostdeutscher Löhne im Nachteil. Rentenversicherungs-Chefin widerspricht.

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Mann tippt auf Taschenrechner und prüft Rechnungen für die Steuer. Bild: IMAGO / Panthermedia / Andriy Popov

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Dresden (sth). Das Angleichen der Rentenberechnung in Ost und West ab dem kommenden Jahr führt laut dem Dresdner Ifo-Institut dazu, dass Beitragszahlerinnen und -zahler in Ostdeutschland künftig schlechter gestellt werden. Ost-Einkommen seien bisher bei der Ermittlung der Rente höher bewertet worden, damit niedrigere Löhne im Osten nicht auch zu niedrigeren Rentenansprüchen führen, heißt es in einer am Donnerstag veröffentlichten Studie des Instituts. Diese Unterscheidung wird seit 2018 schrittweise abgebaut.

2018 habe die Höherwertung den Berechnungen zufolge bei 13,4 Prozent gelegen. „Folge des Wegfalls ist, dass die Beiträge im Osten nun weniger wert sind als vorher, denn das Durchschnittseinkommen liegt im Osten weiterhin deutlich unter dem West-Einkommen”, erklärte Studienautor Joachim Ragnitz. Die Schere beim Durchschnittseinkommen betrage noch immer 17 Prozent. Das werde sich künftig für einen Großteil der Beschäftigten in niedrigere Renten niederschlagen.

"Abschaffung der Hochwertung ein offenkundiger Nachteil"

Aus Sicht der Beitragszahlerinnen und -zahler in Ostdeutschland sei die Abschaffung der Hochwertung ein „offenkundiger Nachteil, da sie wegen der noch unvollständigen Lohnangleichung nunmehr deutlich geringere Rentenanwartschaften erhalten als bisher”, schreibt Ragnitz. Derzeit lägen die Bruttoverdienste je Arbeitnehmer in Ostdeutschland bei 82,8 Prozent des westdeutschen Wertes. Das bedeute, dass der allgemeine Lohnrückstand in Ostdeutschland sich für einen Großteil der Beschäftigten auch in niedrigen Rentenzahlungen niederschlagen werde. 

Die Chefin der Deutschen Rentenversicherung Bund, Gundula Roßbach, widersprach am Donnerstag in Würzburg den ifo-Berechnungen. Durch die seit diesem Jahr erreichte Angleichung des „aktuellen Rentenwerts” in West- und Ostdeutschland seien ostdeutsche Rentnerinnen und Rentner jetzt den westdeutschen Ruheständlern grundsätzlich gleichgestellt, sagte Roßbach. Der aktuelle Rentenwert gibt den monatlichen Rentenanspruch eines Durchschnittsverdieners nach einem Jahr Zahlung von Rentenbeiträgen an. Lohnunterschiede gebe es „nicht nur zwischen den alten und neuen Bundesländern, sondern auch innerhalb Westdeutschlands”, so Roßbach – und dadurch auch in den alten Ländern regional unterschiedliche Rentenhöhen. 

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