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Ost-West-Lohnunterschied könnte Rentenangleichung unterlaufen

Noch immer verdienen viele Beschäftigte in den neuen Ländern weniger als ihre Kolleginnen und Kollegen im Westen. Das könnte sich auch auf ihre Rentenansprüche auswirken.

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Frau mit Ordner und Taschenrechner. Bild: IMAGO / Panthermedia / Andrey Popov

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Frankfurt am Main (sth). Die Lohnunterschiede zwischen West- und Ostdeutschland sind im vergangenen Jahr weiter gewachsen. Das meldeten gestern zahlreiche Medien unter Berufung auf Daten des Statistischen Bundesamts, nach denen sich die Linksfraktion im Bundestag erkundigt hatte. Demnach betrug die durchschnittliche Differenz der Bruttolöhne und -gehälter zwischen den alten und den neuen Bundesländern unter Vollzeitbeschäftigten im vergangenen Jahr fast exakt 13.000 Euro: im Westen lagen die Durchschnittsverdienste bei knapp 58.100 Euro, im Osten bei knapp 45.100 Euro.

Dieser Trend, der je nach Branche, Bundesland und Tarifbindung von Unternehmen unterschiedlich erkennbar ist, könnte auf lange Sicht auch eine echte Angleichung der Rentenhöhen in Ost- und Westdeutschland verhindern. Zwar beträgt der “Aktuelle Rentenwert”, der den monatlichen Rentenanspruch eines Durchschnittsverdieners nach einem Jahr Zahlung von Rentenbeiträgen angibt, seit dem 1. Juli bundesweit einheitlich 37,60 Euro. Und bis zum kommenden Jahr werden die Ost-Gehälter mithilfe eines Umrechnungsfaktors auch weiterhin “aufgewertet”. Doch bei anhaltend unterschiedlichen Verdiensten bleiben die Rentenansprüche von West- und Ostdeutschen in vergleichbaren Jobs auch langfristig möglicherweise unterschiedlich.

Strukturelle Lohnunterschiede bleiben ein Problem

Auf dieses Problem haben vor einiger Zeit bereits Wissenschaftler des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) in einer Studie zur Rentenangleichung aufmerksam gemacht. So sei die Entwicklung des - jährlich neu festgelegten - “Aktuellen Rentenwerts” für die Renten und des Durchschnittsverdiensts der ostdeutschen Beschäftigten in den vergangenen Jahren eher auseinandergelaufen. Deshalb “profitieren die Bestandsrentnerinnen und -rentner sowie die rentennahen Jahrgänge eher” von der eigentlich erst 2024 erwarteten Rentenwertangleichung als jüngere Jahrgänge, so das DIW in seiner Analyse.   

Die Folgerung der Berliner Rentenexperten: Sollten die strukturellen Unterschiede in der Lohnverteilung zwischen Ost- und Westdeutschland weiter bestehen bleiben, würden jüngere Ostdeutsche durch die - jetzt vorzeitig abgeschlossene - Erhöhung des aktuellen Rentenwerts auf Westniveau weniger gewinnen, als sie durch den Wegfall der bisherigen Lohnaufwertung verlieren. Dies gelte “auch für alle folgenden Generationen”, so die DIW-Forscher. Was die Wissenschaftler allerdings ausblenden: Lohnunterschiede für die gleiche Beschäftigung gibt es auch innerhalb der alten Bundesländer in erheblichem Maße. Und eine “Hochwertung” ostfriesischer Löhne auf das Niveau in Oberbayern ist sicher nicht zu erwarten.

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