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Immer weniger Landwirte zahlen Beiträge zur AdL

Durch die anhaltenden strukturellen Veränderungen in der Landwirtschaft sank die Zahl der Versicherten innerhalb von vier Jahren um 15 Prozent.

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Berlin (sth). In der Alterssicherung der Landwirte (AdL) wird es in den nächsten zehn Jahren immer weniger Betragszahler geben. Ihre Zahl sinke aufgrund des anhaltenden Strukturwandels in der Landwirtschaft um rund drei Prozent pro Jahr, schreibt die Bundesregierung in ihrem Lagebericht über die Alterssicherung der Landwirte 2021. Der Bericht wurde in der vergangenen Woche vom Bundeskabinett verabschiedet. Von 2017 bis Mitte 2021 sei die Zahl der Versicherten um 14,9 Prozent auf rund 170.400 zurückgegangen, heißt es. Zudem werde in der AdL "weiterhin häufig vom Recht auf Befreiung von der Versicherungspflicht Gebrauch gemacht".

Die Beitragseinnahmen der Landwirte-Rentenversicherung würden im kommenden Jahrzehnt dennoch um rund 1,5 Prozent pro Jahr steigen, so die Bundesregierung. Grund dafür sei der voraussichtliche Beitragssatzanstieg in der gesetzlichen Rentenversicherung ab dem Jahr 2024, der eine Zunahme des sogenannten Einheitsbeitrags zur Folge habe. Der Einheitsbeitrag wird entsprechend des Beitrags- und Leistungsverhältnisses in der gesetzlichen Rentenversicherung festgesetzt. Den unterschiedlichen Leistungsstrukturen in beiden Systemen werde "durch einen Abschlag im Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung Rechnung getragen", schreibt die Bundesregierung. Der Monatsbeitrag zur AdL beträgt 2021 in den alten Ländern 258 Euro, in den neuen Ländern 245 Euro. 

Der seit mehr als zehn Jahren rückläufige Rentenbestand werde auch in den nächsten zehn Jahren um 0,7 Prozent pro Jahr abnehmen, heißt es weiter. Trotzdem würden die Rentenausgaben bis 2027 jährlich durchschnittlich um 0,7 Prozent steigen. Diese gegenläufige Entwicklung sei auf die künftigen Rentenanpassungen zurückzuführen, die von der gesetzlichen Rentenversicherung übernommen werden. Im Ergebnis würden die Rentenausgaben etwas stärker steigen als die Beitragseinnahmen, da ihr Volumen "deutlich geringer ist als das der Rentenausgaben".

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