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KBS-Arbeitgeberversicherung baut Digitalangebot aus

Erklärvideo zeigt, wie Arbeitgeber die Erstattung der Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Mutterschutz von Beschäftigten erhalten.

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Bochum (kbs/sth). Seit Beginn des Jahres präsentiert sich die Arbeitgeberversicherung der Knappschaft-Bahn-See (KBS) mit der eigenen Webseite www.arbeitgeberversicherung.de. Bislang nutzten bereits knapp 100.000 User die Möglichkeit, sich auf der Internetpräsenz über die Umlagesätze und das Erstattungsverfahren zu informieren – Tendenz steigend.

Um auch multimedialen Service anzubieten, hat die Arbeitgeberversicherung ihr digitales Informationsangebot weiter ausgebaut und einen Erklärfilm produziert. In dem zweiminütigem Erklärvideo informiert sie über ihre Leistungen. „Hier erfahren Arbeitgeber in kürzester Zeit, wie sie die Erstattung der Lohnfortzahlung im Falle von Krankheit und Mutterschaft ihrer Beschäftigten erhalten. Wir zeigen außerdem, welche Software für die Erstattung geeignet ist und wie Arbeitgeber ermitteln können, an welchem Umlageverfahren sie teilnehmen", so Heinz-Günter Held, Geschäftsführer der KBS, zu deren Verbund auch die Arbeitgeberversicherung gehört. „In der heutigen Zeit ist das schnelle Abrufen von Informationen in multimedialer Form gefragt. Das betrifft vor allem Mobile-Nutzer. Dem wollen wir gerecht werden", so Held weiter.

Jeder vierte User der Website ruft Infos per Smartphone ab

Bereits jetzt greife ein Viertel (25,3 Prozent) der User per Handy auf www.arbeitgeberversicherung.de zu, so die KBS. Zu den beliebtesten und meistbesuchten Seiten zählen demnach der Mutterschaftsrechner, das Umlageverfahren U1 (Krankheitsfall) und Informationen für Arbeitgeber im privaten Bereich.

Die Arbeitgeberversicherung der KBS ist die bundesweit größte Ausgleichskasse und betreut aktuell bereits mehr als zwei Millionen gewerbliche und private Arbeitgeber. Sie ist zuständig für Arbeitgeber von Minijobbern sowie für Arbeitgeber, deren Mitarbeiter bei der Krankenkasse KNAPPSCHAFT versichert sind. Sie erstattet Arbeitgebern die Lohnfortzahlung, die im Krankheitsfall oder im Falle von Mutterschutz entsteht. Dazu bietet sie niedrige Umlagesätze, hohe Erstattungssätze und ein einfaches Erstattungsverfahren.

Weitere Informationen:

https://youtu.be

Erklärvideo

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