Ihre-Vorsorge Logo

Kein Extra-Rentenbonus für Kindererziehung

BSG-Urteil: Mutter von vier Kindern stehen keine zusätzlichen Renten-Entgeltpunkte wegen "generativen Beitrags" zu.

Artikel vorlesen

Tags

Lesezeit

1 Minuten

Veröffentlicht

Mutter trägt Tochter huckepack in der Natur. – Bild: wdv.de © Jan Lauer

© Nicht definiert

Kassel (dpa/tmn) - Ist die Erziehung mehrerer Kinder zusätzliche Entgeltpunkte bei der Rentenversicherung wert? Nein, entschied das Bundessozialgericht (Az.: B 13 R 19/14 R – Urteil vom 21.03.2018). In dem konkreten Fall hatte eine 1967 geborene, verheiratete Mutter geklagt, die von 2001 bis 2009 vier Kinder bekam. Sie war bis 2008 versicherungspflichtig beschäftigt und seitdem wegen der Geburt des vierten Kindes nicht mehr berufstätig.

Zusätzlich zu den bei der Versicherung vorgemerkten Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung beantragte sie, ihr 1,4733 Entgeltpunkte als "generativer Beitrag" zur gesetzlichen Rentenversicherung zuzuschreiben. Die Versicherung verweigerte sich der Forderung. Das Sozialgericht Mannheim und das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden gegen die von der Klägerin geforderte Aufhebung der negativen Bescheide. Auch vor dem Bundessozialgericht scheiterte sie.

Mehr zum Thema:

https://dejure.org

Link zu weiteren Informationen des Bundessozialgerichts zum entschiedenen Fall

Weitere Artikel

Time
3 Minuten

Die Bundesregierung verteidigt die Anbindung der Rente an die Löhne im Vergleich zu Anpassungen auf Basis einer Preisindexierung.

Time
2 Minuten

Das rentenupdate der Deutschen Rentenversicherung Bund liefert Zahlen, Daten und Fakten zu aktuellen Themen rund um die Rente.

Time
3 Minuten

Krempelt die Koalition die Rente wie angekündigt um – trotz aller Widerstände auch in den Reihen von CDU und SPD? Schwarz und Rot bemühen sich, die Reihen zu schließen.

Time
1 Minuten

Die Deutsche Rentenversicherung bietet kostenlose Onlinevorträge zu unterschiedlichen Themen an – auch zur Frage, welche Leistungen Hinterbliebene erhalten können.

Time
2 Minuten

Ab Januar 2027 gilt das neue GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Es wird auch als Krankenkassen-Reform bezeichnet. Was sich für Menschen ändert, die arbeiten und Altersrente in Teilrente beziehen.

Time
2 Minuten

Das Ende der abschlagsfreien Frührente nach 45 Beitragsjahren ist ein Zankapfel der geplanten Rentenreform. Thorsten Frei wendet sich gegen SPD-Vorstellungen, wie lang die Übergangsfrist sein soll.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026