Ihre-Vorsorge Logo

Kein Wechsel der Altersrentenart möglich

LSG Bayern: Bewilligung einer abschlagsfreien Rente mit 63 nach zuvor gezahlter Rente mit Abschlag ist ausgeschlossen.

Artikel vorlesen

Tags

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Richterhammer. Bild: IMAGO / Imaginechina-Tuchong

© Nicht definiert

München (dpa/tmn/sth). In der gesetzlichen Rentenversicherung haben Versicherte oft die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Rentenarten zu wählen. Oft ist dies auch mit einem unterschiedlichen Rentenbeginn oder einer veränderten Höhe verbunden. Allerdings ist man an seine Entscheidung gebunden, sobald der Rentenbescheid bindend wird. Hat man sich für eine Rente mit Abschlägen entschieden, kann man diese später nicht einfach in eine ohne Abschläge umwandeln. Das geht aus einem bereits 2017 gefällten Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts hervor, das ihre-vorsorge.de wegen seiner bleibenden Aktualität hier noch einmal aufgreift (Aktenzeichen: L 1 R 429/15). 

Der Fall


Der 1951 geborene Mann beantragte zunächst Altersrente nach Altersteilzeitarbeit. Die Rentenversicherung informierte den Mann, dass er diese Altersrente mit Abschlag frühestens ab August 2014 beanspruchen könne. Daraufhin teilte er mit, dass er ab August 2013 eine Altersrente für langjährige Versicherte mit einem Abschlag von 10,8 Prozent in Anspruch nehme. Diese Altersrente wurde ihm gewährt, der Rentenbescheid wurde bindend. Im Juni 2014 beantragte der Mann dann die abschlagsfreie Rente für besonders langjährige Versicherte. Dies lehnte die Rentenversicherung ab, da er bereits eine Altersrente beziehe. Ein Wechsel in eine andere Altersrente nach bindender Bewilligung eines Rentenbescheids sei ausgeschlossen.

Das Urteil


Vor Gericht hatte der Mann keinen Erfolg. Zwar hätte er grundsätzlich einen Anspruch auf Altersrente für besonders langjährige Versicherte gehabt. Allerdings komme ein Altersrentenwechsel nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters nicht mehr in Frage. Der Bescheid sei bestandskräftig und bindend geworden. Da auch eine Rücknahme des Antrags nicht mehr möglich sei und ein Vertrauen auf den Fortbestand der Möglichkeit eines Wechsels von einer Altersrente in eine andere Altersrente nicht geschützt sei, bleibe es bei der festgestellten Altersrente.

Mehr zum Thema

sozialgerichtsbarkeit.de
Link zu weiteren Informationen über den entschiedenen Fall

Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Setzt die Koalition die Rentenreform um oder überlegt es sie sich bei der populären „Rente mit 63“ noch einmal anders? Die Sozialministerin will die Reform – und macht ein Versprechen.

Time
2 Minuten

Der Kanzler macht auch nach der CDU-Schlappe in Sachsen-Anhalt klar, dass große Gesetzesvorhaben weitergehen sollen. Bei der Rente signalisiert er Gesprächsbereitschaft über eine heikle Frage.

Time
2 Minuten

Gesellschaftsforscher haben sich eine wichtige Zahl zur Rente genauer angeschaut: die statistische Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren. Wie nah liegt sie an der Wirklichkeit?

Time
6 Minuten

Nach der Wahl in Sachsen-Anhalt mehren sich Stimmen in der Regierungskoalition, die viele Reformpakete wieder aufschnüren wollen. Im Zentrum der Kritik: die Vorschläge der Alterssicherungskommission.

Time
2 Minuten

Der erstmalige Bezug von Altersrente lag 2025 laut Jahresbericht der deutschen Rentenversicherung bei durchschnittlich 64,7 Jahren.

Time
1 Minuten

Angst vor Lücken in der Rentenbiografie durch lange Krankheit oder private Krankenversicherung? Das lässt sich vermeiden.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026