Frankfurt am Main (sth). Kinder sind nicht nur ihren Eltern lieb und teuer – auch der Staat hat die Bedeutung des Nachwuchses für die langfristige Stabilität des Sozialstaats seit Langem erkannt. Deshalb bekommen Mütter – oder Väter, die den größeren Teil der Erziehungsarbeit übernehmen – bereits seit 1986 für ihre gesellschaftliche Leistung in der Rente sogenannte Kindererziehungszeiten gutgeschrieben. Das sind – je nach Alter des Kindes – 2,5 oder drei Beitragsjahre ("Entgeltpunkte"), die auf dem persönlichen Konto bei der Rentenversicherung abgespeichert sind. Ein Entgeltpunkt ist der Rentenanspruch einer oder eines durchschnittlich verdienenden Beschäftigten nach einem Jahr Zahlung von Rentenbeiträgen.
Mittlerweile erhöhen Kindererziehungszeiten die Rente von mehr als 10,2 Millionen Müttern (und wenigen Vätern). Das geht aus dem aktuellen Rentenversicherungsbericht 2024 der Bundesregierung hervor (Anhang, Übersicht 10). Im Durchschnitt bekamen die betroffenen Frauen für ihre Erziehungsarbeit Ende 2023 demnach einen Rentenzuschlag von 177 Euro – in den alten Ländern 179 Euro, in den neuen Ländern 170 Euro. Diese Zahlen deuten darauf hin, dass Rentnerinnen in den alten Ländern für ihre Erziehungsarbeit durchschnittlich knapp 4,8 Entgeltpunkte, in den neuen Ländern - wegen einer etwas geringeren durchschnittlichen Kinderzahl - rund 4,5 Entgeltpunkte auf dem Rentenkonto gutgeschrieben bekamen.
Mehr Rente für jüngere Kinder
Noch besser sieht es um die Rentenansprüche für die Erziehung jüngerer Kinder aus. Nach 1991 geborene Kinder werden auf dem Rentenkonto der Mutter mit jeweils drei Entgeltpunkten berücksichtigt (vor 1992 geborene Kinder mit jeweils 2,5 Entgeltpunkten). Dabei wird drei Jahre lang jeweils ein Entgeltpunkt pro Jahr registriert. Das macht es möglich, dass Mütter auch während der Kindererziehungszeit versicherungspflichtig arbeiten und dadurch ihre Rente steigern. Erzielen sie dabei allerdings erheblich mehr als den Durchschnittsverdienst – im Jahr 2024: knapp 45.400 Euro brutto –, werden die Rentenansprüche begrenzt („Beitragsbemessungsgrenze“). Erblickt während der ersten drei Lebensjahre eines Kindes ein zweites Kind das Licht der Welt, werden die drei Entgeltpunkte dafür auf die nächsten drei Jahre verteilt.
Allein die Erziehung von zwei vor 1992 geborenen Kindern sorgt bei ihren Müttern – sofern sie bereits Rentnerin sind – derzeit für ein monatliches Rentenplus von knapp 197 Euro (brutto), bei Müttern nach 1991 geborener Kinder für etwa 236 Euro mehr im Portemonnaie. Zudem reichen zwei Kinder jetzt auch Müttern älterer Kinder, um bereits ohne zusätzliche Erwerbsarbeit einen Rentenanspruch zu haben – denn dafür sind nur fünf Beitragsjahre erforderlich. Allerdings machen sich Kindererziehungszeiten auch immer mehr auf der Ausgabenseite der Rentenversicherung bemerkbar: Nach aktuellen Daten der Deutschen Rentenversicherung, die ihre-vorsorge.de vorliegen, schlugen die Rentenansprüche für überwiegend vor 1992 geborene Kinder im Jahr 2023 mit mehr als 21,7 Milliarden Euro zu Buche.
