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Kindererziehung erhöht 9,7 Millionen Renten

Auch nach dem 3. Lebensjahr eines Kindes profitieren erziehende Elternteile von Begünstigungen und Zulagen.

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Kindererziehung erhöht 9,7 Millionen Renten

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Berlin/Bad Homburg (drv/sth). Frauen und Männer, die Kinder erziehen, können in erheblichem Umfang von Leistungen der Rentenversicherung profitieren. Bei etwa 9,7 Millionen Renten werden Zeiten der Kindererziehung in der gesetzlichen Rentenversicherung rentensteigernd berücksichtigt. Während der Kindererziehung können darüber hinaus Rentenanwartschaften aus einer Beschäftigung mit einem geringen Verdienst besser bewertet und Lücken im Versicherungsverlauf geschlossen werden. Auch können während dieser Zeit staatliche Zulagen zur Riester-Rente bezogen werden. 

Für Kinder, die bis 1991 geboren wurden, werden seit 2019 die ersten 2,5 Lebensjahre bei der Rentenberechnung berücksichtigt, für Geburten ab 1992 die ersten drei Jahre. Die Berechtigten werden dabei so gestellt, als würden sie jeweils das Durchschnittseinkommen in Höhe von zurzeit rund 40.500 Euro im Jahr verdienen und auf dieser Basis Beiträge zahlen. Ein Jahr Kindererziehung erhöht damit die monatliche Rente aktuell um rund 34 Euro im Westen und mehr als 33 Euro im Osten. 

Lücken schließen und Ansprüche erhöhen

Erziehungszeiten bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres eines Kindes – die sogenannten Berücksichtigungszeiten – schließen darüber hinaus Lücken im Versicherungsverlauf und werden auf die notwendigen Mindestversicherungszeiten für verschiedene Leistungen der Rentenversicherung angerechnet. Hierzu zählt zum Beispiel die Altersrente für langjährig Versicherte, die nach 35 Versicherungsjahren bereits ab einem Alter von 63 Jahren in Anspruch genommen werden kann. Diese Zeiten können auch die Rente erhöhen. So kann die Rentenanwartschaft aus einer zeitgleichen Beschäftigung mit einem geringen Verdienst, z. B. wegen Teilzeitarbeit, um bis zu 50 Prozent aufgewertet werden. Es profitiert, wer mindestens 25 Versicherungsjahre zurückgelegt hat. Außerdem muss das Kind das dritte Lebensjahr vollendet haben.

Während der Kindererziehungszeit besteht eine Förderberechtigung für staatliche Zulagen zur privaten Riester-Rente. Die Zulagen betragen im Jahr bis zu 175 Euro für die Förderberechtigten selbst und bis zu 300 Euro für jedes ihrer nach 2007 geborenen Kinder. Bei Geburten vor 2008 beträgt die Zulage 185 Euro je Kind.

Mehr zum Thema:

www.deutsche-rentenversicherung.de

Link zum Faltblatt der Deutschen Rentenversicherung über die Auswirkung von Zeiten der Kindererziehung auf die gesetzliche Rente

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