Berlin (sth). Seit Anfang dieses Jahres dürfen Rentnerinnen und Rentner im vorgezogenen Ruhestand bereits ab dem 63. Lebensjahr unbegrenzt Nebeneinkünfte erzielen. In den Jahren zuvor gab es vor der - individuell unterschiedlichen - Regelaltersgrenze jedoch noch eine Hinzuverdienstgrenze: Bis 2019 durften Seniorinnen und Senioren mit frühem Rentenbezug pro Jahr höchstens 6.300 Euro ohne Einkommensanrechnung verdienen, von 2020 bis 2022 wegen des während der Pandemie vor allem im Pflegebereich dringend benötigten Fachpersonals jährlich zwischen etwa 44.600 und 46.000 Euro.
Wie die jetzt veröffentlichte Antwort des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) auf eine Anfrage des Unions-Abgeordneten Peter Aumer (S. 47) zeigt, gab es aber auch 2021 bundesweit bereits viele Rentnerinnen und Rentner, die in erheblichem Maße zusätzlich zu ihrer Rente Geld verdienten. Den BMAS-Angaben zufolge kassierten im vorvergangenen Jahr genau 1.568 Frauen und Männer "neben dem Bezug einer Rente wegen Alters ein Beschäftigungsentgelt von mehr als 46.060 Euro". Weitere 214.000 Rentnerinnen und Rentner - Daten der Minijob-Zentrale zufolge offenbar vielfach mit einem Minijob - bezogen vor der Regelaltersgrenze neben ihrer Altersrente noch geringere Zusatzeinkünfte aus einem Beschäftigungsverhältnis.
