Ihre-Vorsorge Logo

Künstler bleiben auch in der Pandemie sozial gesichert

Bundestag beschließt am heutigen Freitag das Sozialschutz-Paket III. Das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz gilt bis zum Ende der Pandemie.

Artikel vorlesen

Tags

Autor / Quelle

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Kuppel des Reichstagsgebäudes in Berlin abendlich beleuchtet mit deutscher Flagge im Vordergrund. Bild: IMAGO / Panthermedia

© Nicht definiert

Berlin (hib/sth). KünstlerInnen und PublizistInnen bleiben – so lange die Corona-Pandemie anhält – auch bei Einkünften unterhalb des für sie geltenden gesetzlichen Mindestjahreseinkommens von 3.900 Euro sozial abgesichert. Die Fortdauer des Schutzes durch die Künstlersozialversicherung wird im sogenannten Sozialschutzpaket III garantiert, das der Bundestag voraussichtlich am heutigen Freitagmittag beschließen wird. Nachdem der Bundestags-Sozialausschuss dem Gesetzentwurf bereits am Mittwoch mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD – bei Enthaltung aller anderen Fraktionen – zugestimmt hatte, gilt der Beschluss des Parlaments am heutigen Freitag als sicher.

Dem Gesetzentwurf zufolge sollen Grundsicherungsbezieher während der Corona-Pandemie erneut entlastet werden. Das Paket beinhaltet zudem Erleichterungen für soziale Dienstleister. Geändert wurde der Entwurf vor allem bei der Dauer der geplanten Hilfen, die nun vielfach an die epidemische Lage gekoppelt beziehungsweise bis zum 31. Dezember 2021 verlängert wurden. Diese Verlängerung hatten zahlreiche Experten in einer Anhörung des Bundestags-Sozialausschusses am Montag vorgeschlagen.

Erleichterter Zugang in die Grundsicherungssysteme

Der Entwurf sieht zum einen vor, den erleichterten Zugang in die Grundsicherungssysteme sowie die erleichterte Vermögensprüfung beim Kinderzuschlag bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern. Außerdem werden die Sonderregeln zu den Bedarfen für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen, Kitas und Werkstätten für behinderte Menschen längstens bis Ende des Jahres verlängert. Erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme erhalten eine einmalige finanzielle Unterstützungvon 150 Euro je Person für das erste Halbjahr 2021.

Auch der besondere Sicherstellungsauftrag nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) ist aktuell bis zum 31. März 2021 befristet. „Der Bestand der sozialen Infrastruktur ist jedoch aufgrund des ungewissen Verlaufs der COVID-19-Pandemie und der bundesweit ergriffenen Infektionsschutzmaßnahmen weiterhin gefährdet." Geändert wurde der Ursprungsentwurf dahingehend, dass der Sicherstellungsauftrag nicht schon am 31. März, sondern erst nach dem offiziell festgestellten Ende der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite" beziehungsweise am 31. Dezember 2021 endet.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Das Ende der abschlagsfreien Frührente nach 45 Beitragsjahren ist ein Zankapfel der geplanten Rentenreform. Thorsten Frei wendet sich gegen SPD-Vorstellungen, wie lang die Übergangsfrist sein soll.

Time
2 Minuten

Setzt die Koalition die Rentenreform um oder überlegt es sie sich bei der populären „Rente mit 63“ noch einmal anders? Die Sozialministerin will die Reform – und macht ein Versprechen.

Time
2 Minuten

Der Kanzler macht auch nach der CDU-Schlappe in Sachsen-Anhalt klar, dass große Gesetzesvorhaben weitergehen sollen. Bei der Rente signalisiert er Gesprächsbereitschaft über eine heikle Frage.

Time
2 Minuten

Gesellschaftsforscher haben sich eine wichtige Zahl zur Rente genauer angeschaut: die statistische Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren. Wie nah liegt sie an der Wirklichkeit?

Time
6 Minuten

Nach der Wahl in Sachsen-Anhalt mehren sich Stimmen in der Regierungskoalition, die viele Reformpakete wieder aufschnüren wollen. Im Zentrum der Kritik: die Vorschläge der Alterssicherungskommission.

Time
2 Minuten

Der erstmalige Bezug von Altersrente lag 2025 laut Jahresbericht der deutschen Rentenversicherung bei durchschnittlich 64,7 Jahren.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026