Berlin/Frankfurt am Main (bmas/sth). Seit 40 Jahren sind selbstständige Künstlerinnen und Publizisten in Deutschland über die Künstlersozialversicherung sozial abgesichert. Daran hat jetzt das Bundesarbeitsministerium (BMAS) mit einem Video erinnert. Die heute mehr als 192.000 Mitglieder der Künstlersozialkasse (KSK) zahlen ähnlich wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nur die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Hälfte teilen sich die Verwerter künstlerischer Leistungen wie etwa Verlage, Agenturen, Theater oder Rundfunkanstalten (30 Prozent) und der Bund mit einem Zuschuss aus Steuern (20 Prozent). Der Abgabesatz zur KSK liegt derzeit bei 5,0 Prozent.
Die KSK ist seit 1983 Ansprechpartner für alle mit der Künstlersozialversicherung zusammenhängenden Fragen und berät sowohl die selbstständigen Künstlerinnen und Publizisten als auch die Verwerter. Sie stellt fest, ob ein selbstständiger Künstler die Voraussetzungen für die Zugehörigkeit zur Künstlersozialversicherung erfüllt - zum Beispiel ein Mindestjahreseinkommen von 3900 Euro. Zudem zieht die KSK zieht die Sozialbeitragsanteile der Versicherten, die Künstlersozialabgabe der Verwerter und den Bundeszuschuss ein und entrichtet die eingenommenen Beiträge an die Versicherungsträger. Seit 2007 führt die Deutsche Rentenversicherung die Betriebsprüfung der künstlersozialabgabepflichtigen Arbeitgeber durch.
