Berlin (bmas/sth). Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird auch im Jahr 2020 bei 4,2 Prozent liegen. Er bleibe damit "im dritten Jahr in Folge auf vergleichsweise niedrigem Niveau stabil", heißt es in einer Mitteilung des Bundesarbeitsministeriums (BMAS). Die entsprechende Verordnung wurde jetzt im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Seit Beginn des Jahres 2015 sind nach Angaben des BMAS rund 80.000 abgabepflichtige Unternehmen neu erfasst worden. Dies sorge für eine gerechtere Lastenverteilung zwischen den Unternehmen und "stärkt die Finanzierungsbasis der Künstlersozialversicherung". Über die Künstlersozialversicherung werden derzeit rund 190.000 selbständige Künstler und Publizisten in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen.
Die selbständigen Künstler und Publizisten tragen, wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmer, die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen (30 Prozent) finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt und beträgt derzeit 4,2 Prozent. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.
