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Künstlersozialabgabe steigt auf 5,0 Prozent

Bundesarbeitsministerium: Rechnerisch nötige Anhebung des Abgabesatzes auf 5,9 Prozent wird durch zusätzliche Steuermittel verhindert.

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Jugendliche mit Dreadlocks lehnt an einem Konzertflügel in einer Fabrikhalle.

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Berlin/Frankfurt (sth). Verwerter künstlerischer Leistungen wie Theater, Verlage oder Konzertagenturen müssen im kommenden Jahr mehr Geld an die Künstlersozialversicherung (KSV) zahlen. Nach Angaben des zuständigen Bundesarbeitsministeriums (BMAS) steigt der Abgabesatz von derzeit 4,2 Prozent auf 5,0 Prozent. "Angesichts der großen wirtschaftlichen Schäden in der Kunst- und Kulturwirtschaft infolge der Pandemie hätte der Abgabesatz für 2023 eigentlich auf 5,9 Prozent angehoben werden müssen", teilte das BMAS am Donnerstag mit. Aufgrund weiterer Steuerzuschüsse von rund 58,9 Millionen Euro habe der Anstieg des Satzes jedoch auf 5,0 Prozent begrenzt werden können. "Dies ist eine angemessene Lastenverteilung zwischen Bund und abgabepflichtigen Unternehmen", so das BMAS.

Über die KSV werden nach Angaben des BMAS mehr als 190.000 selbständige Künstlerinnen und Publizisten in die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Anders als die meisten anderen Selbstständigen müssen Kunstschaffende ihre Sozialbeiträge nicht allein zahlen, sondern tragen wie Beschäftigte nur die Hälfte. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die Künstlersozialabgabe von Unternehmen, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, finanziert (30 Prozent).   

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