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Landwirte: Erst mit über 70 Jahren in Rente

Stark gestiegenes Renteneintrittsalter hängt mit dem Wegfall der 2018 vom Verfassungsgericht gekippten Hofabgabepflicht zusammen.

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Berlin (sth). Landwirte haben im vergangenen Jahr durchschnittlich erst mit 70,6 Jahren erstmalig eine Rente aus der Alterssicherung der Landwirte (AdL) bezogen. Dieses relativ hohe Alter dürfte "mit dem Wegfall der Hofabgabeverpflichtung zusammenhängen", schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Mai 2018 die sogenannte Hofabgebeklausel, der zufolge Landwirte erst nach der Abgabe ihres Hofes Anspruch auf eine Regelaltersrente hatten, für verfassungswidrig erklärt. Im Jahr 2018 habe das entsprechende Alter noch bei 66,6 Jahren gelegen, so die Bundesregierung.

Im vergangenen Jahr seien rund 180.000 Landwirte in der AdL versichert gewesen, heißt es in dem Schreiben der Bundesregierung. Dagegen habe die gesetzliche Rentenversicherung (gRV) 56,1 Millionen Versicherte gezählt, darunter 35,85 Millionen Beitragszahler. Der Beitrag zur AdL ist demnach für Landwirtinnen und Landwirte sowie deren Ehegatten gleich hoch. Er belaufe sich im Jahr 2020 monatlich auf 261 Euro (West) bzw. 244 Euro (Ost), für mitarbeitende Familienangehörige auf die Hälfte - also 130,50 Euro (West) bzw. 122 Euro (Ost).

Wie aus der Regierungsantwort weiter hervorgeht, beträgt die Mindest-Wartezeit für einen Anspruch auf eine Regelaltersrente oder auf eine vorzeitige Altersrente mit Abschlägen in der AdL 15 Jahre, für eine vorzeitige Altersrente ab dem 65. Lebensjahr ohne Abschläge 35 Jahre. In der gRV sind liegt die Wartezeit bei mindestens fünf Jahren, die Wartezeit für eine Altersrente für langjährig Versicherte sowie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen bei 35 Jahren.

Mehr zum Thema:

www.bundestag.deErläuterung des Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2018 (pdf)






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