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Lange Erwerbszeit – meist ausreichende Rente

Die Studie „Alterssicherung in Deutschland 2019“ zeigt, auf welchen Grundlagen die Versorgung der meisten Menschen im Alter basiert.

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Rentnerpaar lächelnd in Abenddämmerung draußen. Bild: IMAGO / Westend61

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Berlin (sth). Die finanzielle Absicherung von Senioren in Deutschland hängt in erster Linie von der Dauer der Berufstätigkeit während der Erwerbsphase, dem wöchentlichen Beschäftigungsumfang und der persönlichen Ausbildungsqualität ab. Dabei zeigt sich, dass der Erwerbstätigkeit von Frauen und generell in den letzten Jahren vor Rentenbeginn eine zunehmende Bedeutung zukommt. Das geht aus dem jetzt vom Bundesarbeitsministerium (BMAS) vorgelegten Forschungsbericht „Alterssicherung in Deutschland (ASID) 2019“ hervor. Der alle vier Jahre erstellte ASID-Bericht untersucht die Versorgungssituation von Menschen zwischen 60 und 85 Jahren und bildet die Grundlage für den ebenfalls im Vier-Jahres-Rhythmus erstellten Alterssicherungsbericht der Bundesregierung. 

Nach Angaben der 138 Seiten umfassenden ASID-Zusammenfassung unterschied sich die Erwerbsdauer von Männern ab 65 Jahren im Jahr 2019 in den alten und neuen Ländern mit durchschnittlich 41 und 42 Jahren „nur geringfügig voneinander“. Bei Frauen zeigten sich dagegen große Differenzen: Über 65-jährige Frauen in den alten Ländern waren im Durchschnitt 28 Jahre berufstätig „und damit zehn Jahre kürzer als die ehemals erwerbstätigen Frauen in den neuen Ländern“, heißt es in der Studie, für die die persönlichen Angaben von knapp 30.500 Personen ausgewertet wurden – davon etwa 9.600 Ehepaaren, rund 7.400 alleinstehenden Frauen und etwa 3.800 alleinstehenden Männern.

Gesetzliche Rente bleibt das Standbein – Witwerrenten auf dem Vormarsch

Die gesetzliche Rentenversicherung ist der ASID-Studie zufolge weiterhin „das mit Abstand bedeutendste Alterssicherungssystem“. Demnach beziehen in Deutschland 87 Prozent der Männer und 90 Prozent der Frauen ab 65 Jahren eine eigene gesetzliche Rente. Zudem bekommen 87 Prozent aller Witwen ab 65 Jahren eine Witwenrente der Rentenversicherung (GRV). „Unter Einbeziehung der eigenen Renten beziehen 97 Prozent der Witwen dieser Altersgruppe eine eigene und/oder eine Hinterbliebenenrente der GRV, 82 Prozent der Witwen erhalten sogar eine eigene und eine abgeleitete GRV-Rente“, heißt es in dem Bericht.

Zwar hätten seit 1986 generell auch Witwer Anspruch auf eine gesetzliche Hinterbliebenenrente, schreiben die für den Bericht verantwortlichen Sozialforscher. Wegen der Anrechnung eigenen Einkommens und der vor allem in den alten Ländern im Durchschnitt deutlich niedrigeren Frauen-Renten (im Vergleich zu denen der Männer, d. Red.) hätten früher aber nur wenige Witwer Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente gehabt. Inzwischen sei hier aber ein deutlicher Zuwachs zu verzeichnen, so die ASID-Studie. Hätten im Jahr 2003 noch 28 Prozent der Witwer eine gesetzliche Hinterbliebenenrente kassiert, habe sich dieser Anteil bis 2019 „auf 56 Prozent verdoppelt“.

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