Berlin (sth). Fast 35 Jahre nach dem Fall der Mauer bleiben die Renten in den neuen Bundesländern ein Streitthema, das immer wieder auch den Bundestag beschäftigt. Zwar haben die von ostdeutschen Beschäftigten erworbenen Rentenansprüche ("Entgeltpunkte") seit dem vergangenen Jahr den gleichen Geldwert wie Entgeltpunkte in Westdeutschland erreicht - ein Jahr früher als von der Bundesregierung ursprünglich erwartet. Doch die damit theoretisch auch vergleichbar hohen jährlichen Rentenansprüche von Beschäftigten in Ost und West unterscheiden sich in der Praxis, so die Einschätzung der Linken-Gruppe im Bundestag, noch immer erheblich. Der Grund: der weiterhin bestehende große durchschnittliche Lohnunterschied zwischen West- und Ostdeutschland.
Das Jahresbruttogehalt von Vollzeitbeschäftigten in den neuen Ländern habe 2023 im Schnitt fast 10.000 Euro unter dem im Westen gelegen, schreiben die Parlamentarier in einem jetzt vorgelegten Antrag. Damit würden die ausgezahlten Löhne im Osten noch immer um 18 Prozent unter denen im Westen liegen. Deshalb fordert die Abgeordnetengruppe, die zum Ende dieses Jahres per Gesetz auslaufende Hochwertung ostdeutscher Löhne für die Berechnung der Renten noch einige Jahre beizubehalten - höchstens jedoch bis 2030. Die Hochwertung der Löhne und Gehälter mithilfe eines sogenannten Umrechnungsfaktors sorgte zuletzt dafür, dass der im Jahr 2023 in den neuen Ländern erzielte Verdienst für die Rente um 2,8 Prozent aufgestockt wird.
Umrechnungsfaktor bis längstens Ende 2030
Der Umrechnungsfaktor solle noch so lange weitergeführt werden, bis das erste neue Bundesland ”einen höheren Durchschnittsverdienst erreicht haben werden wird als ein beliebiges altes Bundesland", fordert die Linken-Gruppe - “längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2030”. Um dieses Ziel zu erreichen, müssten die Verdienste in Ostdeutschland insgesamt deutlich stärker steigen als bisher. Deshalb solle der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 12,41 Euro auf “mindestens 14 Euro angehoben werden", heißt es in dem Antrag. Zudem solle die vor 1992 gezahlte “Rente nach Mindestentgeltpunkten”, mit der die Einkommen von Geringverdienern für die Rente aufgewertet wurden, rückwirkend wieder eingeführt werden. Ab 2021 trat an ihre Stelle die sogenannte Grundrente.
Rentenfachleute sehen den Wunsch nach einer weiteren Höherbewertung ostdeutscher Löhne kritisch. Durch die seit Mitte 2023 erreichte Angleichung des „aktuellen Rentenwerts” in West- und Ostdeutschland seien ostdeutsche Rentnerinnen und Rentner jetzt den westdeutschen Ruheständlern grundsätzlich gleichgestellt, sagte Rentenversicherungs-Chefin Gundula Roßbach im Herbst vergangenen Jahres. Der aktuelle Rentenwert gibt den monatlichen Rentenanspruch eines Durchschnittsverdieners nach einem Jahr Zahlung von Rentenbeiträgen an. Lohnunterschiede gebe es „nicht nur zwischen den alten und neuen Bundesländern, sondern auch innerhalb Westdeutschlands”, so Roßbach – und dadurch auch in den alten Ländern regional unterschiedliche Rentenhöhen.
