Paris (dpa/sth). Frankreichs Staatspräsident Emmanuel Macron nimmt einen neuen Anlauf, das Renteneintrittsalter bei unseren westlichen Nachbarn von derzeit 62 Jahren auf künftig 64 oder 65 Jahre anzuheben. Am 23. Januar soll der Gesetzentwurf im Kabinett vorgestellt werden, zwei Wochen später als zunächst angekündigt. Bis dahin will Premierministerin Elisabeth Borne noch mit den Sozialpartnern verhandeln. Nachdem Macron einen ersten Anlauf zu der Reform wegen der Corona-Pandemie auf Eis gelegt hatte, will er sie nun angeblich bereits bis zum Sommer dieses Jahres durchsetzen. Allerdings haben die Gewerkschaften schon signalisiert, dass sie Macrons Plänen mit Widerstand auf den Straßen entgegentreten wollen.
Die französische Regierung stützt sich bei ihrem Vorhaben auf Berechnungen, wonach die Rentenkasse Defizite anhäufen wird, wenn das Renteneintrittsalter nicht angehoben wird. Die Gewerkschaften zweifeln das Zahlenwerk an. Dass es nötig ist, die Rentenausgaben im Griff zu behalten, begründete Macron zudem damit, dass Frankreich mit der Energiewende sowie Investitionen in Schulen und Gesundheitswesen vor Ausgaben steht, die es sonst nicht schultern kann.
Kann Macron Rückhalt im Parlament mobilisieren?
Ob Macron seine Reform wird durchsetzen können, wird zwar vom Umfang der Proteste auf der Straße beeinflusst. Entscheidender dürfte aber der Rückhalt sein, den er im Parlament für das Vorhaben mobilisieren kann. Da er seit den Parlamentswahlen im Sommer keine eigene absolute Mehrheit mehr besitzt, setzt er auf Unterstützung anderer politischer Lager. Davon halten einzig die konservativen Republikaner eine Reform für sinnvoll. Deren Parteichef Éric Ciotti steht nun vor der Frage, ob seine Partei eher davon profitiert, wenn sie Macron stützt oder in Opposition zu ihm geht.
Was das Austarieren der Reform angeht, hat längst ein Pokern eingesetzt, bei dem drei Zahlen kursieren. Bleibt es beim von Macron angestrebten Renteneintritt mit 65 Jahren, gibt es einen Kompromiss bei 64 Jahren – eine Senatsforderung, mit der Premierministerin Borne sich nach Medienberichten arrangieren könnte. Oder gibt es nur eine „Reform Light“ mit einer schnellen Erhöhung des Eintrittsalters auf 63 Jahre, wie aus konservativer Ecke gefordert? Eine weitere Möglichkeit wäre noch der Rückgriff auf eine Sonderregel, mit der ein Vorhaben nach ergebnisloser Debatte auch ohne Parlamentsbeschluss als angenommen gelten kann. Ob Macron aber soweit gehen will, ist offen.
