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Manchmal muss die Rentenversicherung Auskunft erteilen

Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Deutsche Rentenversicherung verpflichtet, Daten an Gerichtsvollzieher herauszugeben.

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Banking am Notebook mit Karte. Bild: IMAGO / wolterfoto

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Berlin (drv). Daten sind ein hohes Gut. Deshalb gelten bei der Deutschen Rentenversicherung strengste Vorschriften, wenn es darum geht, Informationen über Versicherte und Rentner an Dritte weiterzugeben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist sie jedoch verpflichtet, Daten an Gerichtsvollzieher herauszugeben – aber nur Anschrift, Aufenthaltsort und den aktuellen Arbeitgeber. Gerichtsvollzieher müssen aber vorher versuchen, Anschrift oder Aufenthaltsort bei der Meldebehörde zu ermitteln.

Außerdem müssen sie vom Schuldner eine Vermögensauskunft anfordern. Nur wenn diese nicht zurückgeschickt wird oder der Inhalt darauf schließen lässt, dass der Schuldner die Forderung nicht vollständig zahlen kann, ist die Anfrage zugelassen.

Wer Fragen zum Datenschutz bei der Deutschen Rentenversicherung hat, kann sich mit einer E-Mail an datenschutz@drv-bund.de direkt an unsere Datenschutzbeauftragten wenden. Aber auch telefonisch sind unsere Mitarbeiter am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 4800 erreichbar.


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