Bad Homburg (sth). Immer mehr Beschäftigte in Europa arbeiten – zumindest zeitweise – nicht im eigenen Heimatland. Viele von ihnen werden von ihrem Arbeitgeber für einen befristeten Zeitraum ins Ausland entsandt, andere suchen sich selbst eine Tätigkeit in einem anderen Staat. Für welchen Weg auch immer sich die Betroffenen letztlich entscheiden – der Job im Ausland hat auch Auswirkungen auf ihre spätere Rente. Denn durch internationale Vereinbarungen ist sichergestellt, dass Beschäftigungszeiten in Staaten mit bestehenden Abkommen für den Rentenanspruch zusammengezählt werden.
So ist für Beschäftigte aus den derzeit 27 EU- und vier EWR-Staaten (Norwegen, Island, Schweiz, Liechtenstein), die innerhalb eines anderen dieser Staaten arbeiten, zum Beispiel das Europarecht von großer Bedeutung. Daneben hat Deutschland mit mehr als 20 weiteren Staaten, mit denen enge Handelsbeziehungen bestehen, zweiseitige Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen – zum Beispiel mit den USA, Japan oder den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien. Die Höhe der in anderen Ländern erworbenen Rentenansprüche richtet sich nach den Gesetzen, die im jeweiligen Beschäftigungsland gelten.
4,2 Millionen Ausländer sozialversicherungspflichtig beschäftigt
30 Jahre nach der Gründung der Europäischen Union (EU) und 65 Jahre nach dem Aufbau der Vorgänger-Organisation Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) sind grenzüberschreitende Beschäftigungen längst zum Regelfall geworden. So arbeiten nach Angaben des Vereins „Deutsche im Ausland“ etwa 1,9 Millionen Deutsche jenseits der deutschen Grenzen. Umgekehrt waren laut Bundesagentur für Arbeit (BA) Mitte 2020 rund 4,2 Millionen Ausländerinnen und Ausländer hierzulande sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Der weitaus größte Teil von ihnen stammt aus einem der mehr als 50 Staaten, mit denen Deutschland inzwischen durch ein Sozialabkommen verbunden ist. Alle Beschäftigten, die von diesen Verträgen erfasst sind, können im Alter auf Rentenzahlungen aus ihren Auslandsjobs zählen.
Durch internationale Verträge abgesicherte Arbeit im Ausland macht sich längst auch in Millionen Renten bemerkbar, die die Deutsche Rentenversicherung (DRV) an Deutsche und Ausländer zahlt. Nach jüngsten DRV-Daten fielen im Jahr 2020 mehr als 1,2 Millionen Renten an Bundesbürger in die Rubrik „Vertragsrenten“, weitere zwei Millionen dieser Renten werden an Ausländerinnen und Ausländer gezahlt, die ihr Berufsleben lang oder zeitweise in Deutschland gearbeitet haben. Insgesamt stieg die Zahl der Vertragsrenten der DRV-Statistik zufolge in den vergangenen 30 Jahren um etwa das Zweieinhalbfache – zuletzt auf knapp 3,3 Millionen.
- Sozialversicherungsabkommen: So lange können Beschäftigte aus Deutschland und dem Partnerstaat im jeweils anderen Land arbeiten, ohne die Sozialversicherung ihres Heimatlandes verlassen zu müssen
- Deutsche Rentenversicherung: Arbeiten im Ausland und Versicherungspflicht
- Broschüre der Deutschen Rentenversicherung: Rente ohne Grenzen – arbeiten im Ausland
