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Mehr als jeder fünfte „Rentner ab 63“ arbeitet noch

Bundesregierung: Auch nach mindestens 45 Arbeitsjahren verdienen mehr als 300.000 Rentnerinnen und Rentner neben der Rente Geld.

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Arbeiter im Rentenalter steht lächelnd in Fabrikhalle. Bild: IMAGO / Wavebreak Media Ltd

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Bad Homburg (sth). 63 bis 70 Jahre alt, schon mindestens 45 Arbeitsjahre auf dem Buckel, jeden Monat eine überdurchschnittlich hohe Rente auf dem Konto – und trotzdem noch weiterarbeiten? Für einen beträchtlichen Teil der inzwischen mehr als 1,4 Millionen Bezieherinnen und Bezieher der sogenannten Rente mit 63 scheint ein Nebenjob im Alter jedenfalls kein Problem zu sein. Laut einer am Montag veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion hatten im Jahr 2019 fast 22 Prozent der Empfänger einer „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ noch mehr oder weniger hohe Nebeneinkünfte. Das waren mehr als 300.000 Ruheständlerinnen und Ruheständler.

Für ihren Nebenverdienst nahmen die betroffenen Senioren den Angaben zufolge Rentenabzüge von insgesamt fast 36,8 Millionen Euro in Kauf. Im Durchschnitt verzichteten sie damit aber nur auf etwa 26 Euro Rente – im Jahr. Diesen Verlust dürften die meisten Empfänger der abschlagsfreien vorgezogenen Rente jedoch gut verkraften. Immerhin bezogen die rund 813.000 von der Rente mit 63 begünstigten männlichen Ruheständler im Jahr 2019 im Schnitt eine Netto-Monatsrente von 1.504 Euro. Auch die 594.000 Rentnerinnen mit 45 Beitragsjahren kassierten durchschnittlich 1.176 Euro Rente – nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen.  

Neben weiteren statistischen Angaben zu den Auswirkungen der Nebenverdienstgrenzen für Frührentner und Hinterbliebene macht die Bundesregierung auch erstmals Andeutungen zu einer Evaluation der Flexirenten-Reform von 2017. Die Evaluation solle demnach „voraussichtlich Anfang des Jahres 2022“ abgeschlossen sein. Gegenstand der Studie sei „insbesondere das seit dem 1. Juli 2017 geltende Hinzuverdienstrecht bei vorgezogenen Altersrenten, mit dem das flexible Arbeiten bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze erleichtert und gefördert werden soll“, heißt es in dem Schreiben an die FDP-Fraktion. Dabei werde neben der Inanspruchnahme auch untersucht, „aus welcher Motivation heraus und in welchem Umfang die Versicherten bestimmte Maßnahmen des Flexirentengesetzes in Anspruch nehmen“.

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