Oldenburg (drv/sth). Die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Oldenburg-Bremen hat mit einer Satzungsänderung auf ein Gesetz reagiert, das die Modernisierung der Sozialversicherungswahlen zum Ziel hat. So soll sich nach den nächsten Sozialwahlen im Frühjahr 2023 der neu zu wählende Vorstand auf Versicherten- und Arbeitgeberseite „aus jeweils mindestens zwei Frauen und zwei Männern zusammensetzen“, erklärte die Vorsitzende der Vertreterversammlung, Susanne Bock, bei der Sommersitzung des höchsten Selbstverwaltungsorgans des nordwestdeutschen Rentenversicherers am Dienstag in Oldenburg.
Durch das im Herbst 2020 verabschiedete „Gesetz zur Modernisierung der Sozialwahlen“ sind neben Maßnahmen zur Förderung der Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Sozialwahlen auch eine Geschlechterquote sowie Maßnahmen zur Förderung des Ehrenamtes eingeführt worden. „Diese Maßnahmen konkretisieren wir durch die Änderung der Satzung“, sagte Bock. Der Vertreterversammlung gehören je 15 ehrenamtliche Delegierte der Versicherten und der Arbeitgeber an, die alle sechs Jahre bei den Sozialversicherungswahlen gewählt werden. Die Vertreterversammlung beschließt unter anderem den Haushalt, entlastet Vorstand und Geschäftsführung und wählt die Mitglieder des Vorstands und der Geschäftsführung.
Finanzlage besser als erwartet
Die Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung war im letzten Jahr trotz der wirtschaftlichen Probleme durch die Corona Pandemie besser als erwartet. „Im Jahr 2021 konnte erfreulicherweise ein Überschuss in Höhe von 1,2 Milliarden Euro erzielt werden“, berichtete die Vorstandsvorsitzende Marita Rosenow. Die Prognose der zukünftigen finanziellen Entwicklung sei angesichts der aktuell unsicheren ökonomischen Rahmenbedingungen jedoch mit einer großen Unsicherheit behaftet. Dennoch sei auch hier die aktuelle Prognose positiv, sagte Rosenow. Der Beitragssatz solle bis 2024 konstant bei 18,6 Prozent bleiben und erst 2025 angehoben werden. Auch das Rentenniveau, das 2021 bei 49,4 Prozent lag, werde bis 2025 die Haltelinie von 48 Prozent nicht unterschreiten.
Erfreuliche Neuigkeiten gibt es nach Angaben Rosenows auch mit Blick auf die Umsetzung der 2020 beschlossenen Grundrente. Nachdem im letzten Jahr bereits die Bestandsrenten, die vor 1992 begonnen hatten, hinsichtlich des Anspruchs auf Grundrente überprüft worden seien, würden in diesem Jahr in fünf Schritten die Bestandsfälle mit einem Rentenbeginn nach 1992 überprüft. „Der zusätzliche Verwaltungsaufwand für die Umsetzung der Grundrente kann mit den in der Sachbearbeitung im Vorfeld geschaffenen Strukturen gut bewältigt werden", erklärte Rosenow. "Insofern gehen wir aktuell davon aus, dass die Überprüfung aller Bestandsrenten planmäßig bis Ende des Jahres abgeschlossen sein wird.“
