Ihre-Vorsorge Logo

Mehr Rentner nutzen vereinfachte Steuererklärung

Zahl der im Amtsveranlagungsverfahren bearbeiteten Renten in Meck-Pomm stieg binnen Jahresfrist von einigen Hundert auf mehr als 8.000.

Artikel vorlesen

Tags

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Mann mit Taschenrechner füllt Einkommensteuer-Formulare aus. Bild: IMAGO / Steinach

© Nicht definiert

Schwerin (dpa/mv). Immer mehr Rentner müssen Steuern auf ihre Altersbezüge zahlen und immer mehr nutzen die bislang nur in Mecklenburg-Vorpommern mögliche "Steuererklärung light". Waren es 2017 nur einige hundert Rentner im sogenannten Amtsveranlagungsverfahren, lag ihre Zahl im vergangenen Jahr bereits bei gut 8.000, wie das Finanzministerium am Donnerstag in Schwerin mitteilte. In diesem Jahr werde mit noch mehr Nutzern gerechnet, weil in diesem Verfahren mehr als bisher von der Steuer abgesetzt werden könne.

Teilnehmen kann, wer nur die Rente oder eine Pension bezieht. Demnach sind zum Beispiel Hauseigentümer, die Mieteinnahmen haben, davon ausgeschlossen. Die Rentner können beim vereinfachten Verfahren einige Ausgaben steuermindernd geltend machen – wie haushaltsnahe Dienstleistungen, Spenden und Handwerkerleistungen. Auch außergewöhnliche Belastungen, die etwa durch Krankheit, Behinderung oder Unwetterschäden entstanden sind, können abgesetzt werden. Die "Steuererklärung light" für Senioren passt auf eine A4-Seite, die Erklärungen dazu sind ebenfalls nicht länger.

Das Amtsveranlagungsverfahren gibt es bislang nur im Nordosten, wo es dem Ministerium zufolge seit 2017 erprobt wird. Möglich sei dies, weil die Finanzämter jedes Jahr die für eine Steuererklärung wesentlichen Daten elektronisch übermittelt bekommen – von Rentenversicherungsträgern, Versicherungen und Krankenkassen. "Sollten Rentnerinnen und Rentner außer Spenden, haushaltsnahen Dienstleistungen und sogenannten außergewöhnlichen Belastungen keine weiteren Ausgaben haben, die die Steuerlast mindern, kümmert sich das Finanzamt auf Wunsch der Steuerpflichtigen um den Rest", hieß es. Wer unsicher sei, ob das Verfahren für ihn infrage kommt, könne gerne Kontakt mit seinem Finanzamt aufnehmen.

Mehr zum Thema:

www.steuerportal-mv.de

Link zu weiteren Informationen über das Amtsveranlagungsverfahren in Mecklenburg-Vorpommern

Weitere Artikel

Time
1 Minuten

Die Deutsche Rentenversicherung bietet kostenlose Onlinevorträge zu unterschiedlichen Themen an – auch zur Frage, welche Leistungen Hinterbliebene erhalten können.

Time
2 Minuten

Ab Januar 2027 gilt das neue GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Es wird auch als Krankenkassen-Reform bezeichnet. Was sich für Menschen ändert, die arbeiten und Altersrente in Teilrente beziehen.

Time
2 Minuten

Das Ende der abschlagsfreien Frührente nach 45 Beitragsjahren ist ein Zankapfel der geplanten Rentenreform. Thorsten Frei wendet sich gegen SPD-Vorstellungen, wie lang die Übergangsfrist sein soll.

Time
2 Minuten

Setzt die Koalition die Rentenreform um oder überlegt es sie sich bei der populären „Rente mit 63“ noch einmal anders? Die Sozialministerin will die Reform – und macht ein Versprechen.

Time
2 Minuten

Der Kanzler macht auch nach der CDU-Schlappe in Sachsen-Anhalt klar, dass große Gesetzesvorhaben weitergehen sollen. Bei der Rente signalisiert er Gesprächsbereitschaft über eine heikle Frage.

Time
2 Minuten

Gesellschaftsforscher haben sich eine wichtige Zahl zur Rente genauer angeschaut: die statistische Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren. Wie nah liegt sie an der Wirklichkeit?

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026