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Millionen Kurzarbeiter müssen nicht um ihre Rente fürchten

Obwohl 2020 und derzeit zeitweise sehr viele Beschäftigte nur Teilzeit arbeiten konnten oder können, büßen sie kaum Rentenansprüche ein.

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Nürnberg/Bad Homburg (sth). Etwa 2,26 Millionen Beschäftigte in deutschen Unternehmen erhielten im November vergangenen Jahres Kurzarbeitergeld. Das geht aus vorläufigen hochgerechneten Daten hervor, die am Freitag von der Bundesagentur für Arbeit (BA) veröffentlicht wurden. Zwar ging die Zahl der Bezieher von Kurzarbeitergeld den Angaben zufolge nach dem bisherigen Höchststand im April 2020 mit knapp sechs Millionen schrittweise zurück. Sie sei aber "im November mit den erneuten Eindämmungsmaßnahmen infolge der zunehmenden Infektionszahlen" wieder gestiegen, so die BA. Nach Berechnungen des Münchner ifo-Instituts waren im Januar bereits wieder 2,6 Millionen Arbeitnehmer in Kurzarbeit, 400.000 mehr als im Dezember.

Auf die spätere Rente von derzeitigen Kurzarbeitern und Kurzarbeiterinnen hat der zeitweise Wegfall von Arbeitsleistung aber nur geringfügige Auswirkungen. Laut der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion sind Beschäftigte während der Kurzarbeit "weiterhin rentenversichert und es werden auch weiter Beiträge für sie gezahlt". Einerseits würden Arbeitgeber und Beschäftigte in dieser Zeit wie üblich gemeinsam Rentenbeiträge zahlen – allerdings auf das verminderte Arbeitsentgelt. Zum anderen würden auch Beiträge für 80 Prozent des Verdienstausfalls gezahlt, also die "Differenz zwischen dem Soll- und Ist-Entgelt". Diese Beiträge würden vom Arbeitgeber alleine getragen. "Aufgrund dieser zusätzlichen Arbeitgeberbeiträge wirkt sich die Kurzarbeit daher nur im geringfügigen Umfang mindernd auf die spätere Rentenhöhe aus", stellt die Regierung fest.

Gegenwärtig keine rechtliche Änderung geplant

Beschäftigte mit normalerweise durchschnittlichem Verdienst (im Jahr 2021: rund 41.500 Euro, d. Red.) kommen bei Kurzarbeit mit halber Arbeitszeit auf "90 Prozent ihrer Entgeltpunkte im Vergleich zu einer Beschäftigung ohne Kurzarbeit", schreibt die Bundesregierung. Ein Entgeltpunkt ist der Rentenanspruch eines Durchschnittsverdieners nach einem Jahr gezahlten Rentenbeiträgen. Ein Jahr Kurzarbeit mit halber Arbeitszeit würde die monatliche Rente demnach im Vergleich zur Beschäftigung ohne Kurzarbeit für Durchschnittsverdiener "aktuell um lediglich 3,42 Euro mindern (30,77 Euro statt 34,19 Euro)". Sei die Kurzarbeit kürzer als ein Jahr, falle die Rentenminderung entsprechend geringer aus.

Die Bundesregierung plane vor diesem Hintergrund "gegenwärtig keine Änderungen an der rentenrechtlichen Absicherung während Kurzarbeit vorzunehmen", heißt es in der Regierungsantwort.

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