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Mindestlohn wirkt sich kaum auf Rentensteigerung aus

Studie: Entscheidende Einflussgrößen wie Rentenbeitragssatz und Sicherungsniveau werden vom Mindestlohn nur minimal beeinflusst.

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Berlin (sth). Der seit 2015 geltende gesetzliche Mindestlohn wirkt sich kaum auf die jährliche Anpassung der Renten aus. Das geht aus einer erst jetzt veröffentlichten Studie des Basler Prognos-Instituts im Auftrag der Mindestlohnkommission hervor, die bereits im November vergangenen Jahres abgeschlossen wurde. Demnach sind die finanziellen Auswirkungen des Mindestlohns auf die Rentenanpassung unter den Annahmen der Studienautoren "sehr gering".

Zwar sei die für den Rentenbeitrag relevante Lohnsumme durch den Mindestlohn im Jahr 2015 um 5,2 Milliarden Euro gewachsen, heißt es in der Studie. Der tatsächliche Lohnzuwachs dürfte aber "geringer sein". Damit seien die Wirkungen des Mindestlohns auf das Rentensystem schon aufgrund der vergleichsweise geringen Größenordnung "limitiert", schreiben die Wissenschaftler. Zudem würden zentrale Größen für die Rentenanpassung wie der Beitragssatz und das Rentenniveau vom Mindestlohn "nur minimal beeinflusst". Weitere relevante Rechengrößen mit geringerer Wirkung würden durch die Nachhaltigkeitsrücklage aufgefangen, heißt es in dem 34-seitigen Papier.

Begrenzter Einfluss auch auf die individuelle Rente

Auch auf individueller Ebene zeigt sich der Studie zufolge der "begrenzte Einfluss" des Mindestlohns auf die Rentenanpassung. Zwar könnten die persönlichen Rentenanwartschaften von Versicherten je nach dem vor der Mindestlohneinführung erzielten Verdienst "deutlich höher ausfallen". So wüden selbst bei langjähriger Beschäftigung zum Mindestlohn allein durch den Mindestlohn "keine armutsvermeidenden Renten erzielt", ermittelten die Forscher. Wichtig sei bei der Interpretation der Ergebnisse aber, dass der Haushaltskontext in der Studie nicht berücksichtigt sei - obwohl er für die Frage der Armutsgefährdung im Alter und der Entwicklung der gesamten Altersvorsorge von entscheidender Bedeutung sei.

Die Höhe des Mindestlohns wird auf Vorschlag der Mindestlohnkommission durch die Bundesregierung festgelegt. 2018 empfahl die Kommission, den Mindestlohn ab Januar 2019 auf 9,19 Euro und ab 2020 auf 9,35 Euro zu erhöhen. Die Kommission besteht aus einem Vorsitzenden, je drei stimmberechtigten ständigen Mitgliedern der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberseite sowie zwei Wissenschaftlern ohne Stimmrecht (beratende Mitglieder). 

Mehr zum Thema:

www.prognos.com

Studie "Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf die Rentenentwicklung" des Prognos-Instituts (pdf)

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