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Minijobber dürfen 2024 bis zu 538 Euro verdienen

Ab dem neuen Jahr wächst der gesetzliche Mindestlohn von 12 Euro auf 12,41 Euro pro Stunde. Das hat auch Auswirkungen auf die Minijob-Verdienstgrenze.

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Junge Frau im Einzelhandel – Bild: IMAGO / YAY Images / Moodboard

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Bochum (sth). Die am vergangenen Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossene Anhebung des Mindestlohns führt auch dazu, dass Minijobber ab dem kommenden Jahr einen höheren Monatslohn erzielen dürfen. Darauf hat jetzt die Minijob-Zentrale hingewiesen. Demnach steigt die Minijob-Verdienstgrenze ab dem 1. Januar 2024 von 520 auf 538 Euro monatlich. Die Jahresverdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte erhöhe sich “entsprechend auf 6.456 Euro”, heißt es in einer Mitteilung des bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) angesiedelten Sozialversicherungsträgers. 

Seit Oktober 2022 steigt bei einer Anhebung des Mindestlohns auch die Minijob-Verdienstgrenze. Bei einem Mindestlohn von künftig 12,41 Euro pro Stunde können Minijobberinnen und -jobber künftig wie bisher zehn Stunden pro Woche oder etwa 43 Stunden pro Monat arbeiten. Solange im Jahr 2024 der Gesamtverdienst nicht über der Jahresverdienstgrenze von 6.456 Euro liegt, können Minijobber und Minijobberinnen bei einem schwankenden Lohn in einzelnen Monaten auch mehr als 538 Euro verdienen. “Im Durchschnitt darf der monatliche Verdienst aber nicht höher als 538 Euro sein”, so die DRV KBS

Minijobberinnen und -jobber dürfen in bis zu zwei Kalendermonaten die Minijob-Verdienstgrenze auch überschreiten – auch, wenn sie dadurch die Jahresverdienstgrenze von 6.456 Euro überschreiten. “Hierbei muss es sich allerdings um ein unvorhersehbares Überschreiten handeln, zum Beispiel wegen einer Krankheitsvertretung”, so die Minijob-Zentrale. Der Verdienst dürfe “in diesen Monaten insgesamt das Doppelte der geplanten monatlichen Verdienstgrenze – also 1.076 Euro – nicht übersteigen”. 

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