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Minijobber: Künftig zehn Wochenstunden Arbeit möglich

Bundesregierung verweist in der Antwort auf eine Parlamentarische Anfrage auf die geplante höhere Monatsverdienstgrenze von 520 Euro.

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Kellnerin in einem Restaurant. Bild: IMAGO / Westend61

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Berlin (sth). Minijobber sollen trotz des geplanten Mindestlohns von 12 Euro pro Stunde auch künftig mindestens zehn Stunden in der Woche arbeiten können. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken-Fraktion im Bundestag hervor, in der auf den bereits verabschiedeten Gesetzentwurf zur Neuregelung von Mindestlohn, Mini- und Midijobs verwiesen wird. Den Regierungsplänen zufolge soll die Monatsverdienstgrenze für Minijobber ab Oktober von 450 auf 520 Euro, die der sogenannten Midijobber von 1.300 auf 1.600 Euro steigen. Zudem soll die Verdienstgrenze für Minijobs künftig "dynamisch ausgestaltet" werden.

Zugleich sollten mithilfe der gesetzlichen Neuregelung "Maßnahmen getroffen werden, die eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung fördern", schreibt die Bundesregierung. So solle insbesondere der bisherige Belastungssprung durch Sozialbeiträge beim Übergang aus einem Minijob in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung entfallen. "Damit würden die Anreize erhöht, über einen Minijob hinaus erwerbstätig zu sein", heißt es in der Regierungsantwort.

Nach Berechnungen des Berliner Rentenexperten Johannes Steffen müssen Beschäftigte mit knapp über 520 Euro Monatsverdienst künftig nahezu keine Sozialbeiträge mehr bezahlen, bisher werden in diesem Gehaltsbereich monatliche Beiträge von knapp 63 Euro fällig. Mit steigendem Einkommen steigt der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung für Midijobber demnach künftig schrittweise bis auf 319,60 Euro bei einem Monatsverdienst von 1.600 Euro an. Bei einem geringeren Verdienst müssen Beschäftigte in einem Midijob ab Oktober weniger Sozialbeiträge als bisher zahlen – bei einem Gehalt von 1.400 Euro zum Beispiel 260 statt bisher knapp 280 Euro.

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