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Minijobs: Experten wegen Verdienstgrenze uneinig

Gewerkschafter und Arbeitsmartktforscher warnen vor einer Erhöhung des möglichen Gehalts geringfügig Beschäftigter, Arbeitgeber unterstützen FDP-Antrag.

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Schreiben der Minijobzentrale mit Kuli

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Berlin (sth). Experten sind in der Frage einer möglichen Anhebung der Verdienstgrenze für Minijobs uneinig. Das wurde am Montag bei einer Anhörung des Bundestags-Sozialausschusses zu einem Antrag der FDP-Bundestagsfraktion deutlich. Während der Vertreter der Gewerkschaften und ein Arbeitsmarktforscher die Forderung der Liberalen nach einer deutlich höheren Einkommensgrenze ablehnten, stellte sich der Vertreter der Arbeitgeberverbände hinter den Antrag. Darin fordern die Liberalen, die seit 2013 geltende Einkommensgrenze für geringfügig Beschäftigte von 450 Euro zu dynamisieren und auf das 60-fache des allgemeinen Mindestlohns zu begrenzen. Dadurch dürften Minijobber wegen der für Anfang 2019 und Anfang 2020 beschlossenen Anhebung des Mindestlohns im kommenden Jahr bis zu 551,40 Euro monatlich verdienen, im Jahr 2020 bis zu 561 Euro.

Gewerkschaften dagegen – Arbeitgeber dafür

Nach Ansicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) ist der Gesetzentwurf "ökonomisch falsch, arbeitsmarktpolitisch schädlich und gesellschaftspolitisch rückständig". Eine weitere Ausweitung der Minijobzone würde den Fachkräftemangel am deutschen Arbeitsmarkt weiter verschärfen, sagte der DGB-Vertreter Johannes Jakob. Statt einer Ausweitung der Minijobs müsse eine Exit-Strategie entwickelt werden, damit in einer Übergangszeit Minijobs vollständig in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden könnten.

Gerald Friedrich von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) verwies dagegen darauf, dass Minijobs gerade kleinen Unternehmen helfen würden, in besonderen Situationen ihre Beschäftigung "passgenau zu organisieren". Die bisherige starre Verdienstgrenze führe aber dazu, dass geringfügig Beschäftigte auf Lohn- und Gehaltsanhebungen mit Arbeitszeitreduzierungen reagieren würden. Bei einer Dynamisierung der Verdienstgrenzen sei eine solche "ungewollte" Reduzierung der Arbeitszeit nicht mehr nötig, argumentierte der BDA-Vertreter.

Nachteile für Minijobber an der Verdienstgrenze

Nach Angaben von Erik Thomsen, dem Leiter der in Essen und Bochum ansässigen Minijobzentrale, würden von einer Anhebung der Verdienstgrenze vor allen solche Minijobber profitieren, die schon jetzt nahe an der Verdienstgrenze von 450 Euro seien. 33 Prozent der Minijobber verdienten derzeit zwischen 400 und 450 Euro, sagte Thomsen. Ebenfalls profitieren würden Personen, die keine versicherungspflichtige Beschäftigung aber mehrere Minijobs ausübten.

Der Kölner Sozialrechtler Ulrich Preis bezeichnete den Gesetzentwurf als "völlig falschen Weg". Zentrales Element einer Neuordnung müsse die Abschaffung der Sozialversicherungsfreiheit für alle Beschäftigungsverhältnisse sein, die über eine Bagatellvergütung von 100 Euro monatlich hinausgingen. Auch nach Einschätzung von Jens Stegmaier vom Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) darf eine Reform der geringfügigen Beschäftigung nicht - wie von der FDP vorgesehen - in Richtung einer Ausweitung gehen. Vielmehr müsse es eine "schrittweise Eingrenzung" geben, sagte er.

Zulässige Arbeitszeit müsste sinken

Bliebe es dauerhaft bei der derzeitigen Verdienstgrenze von 450 Euro, müssten Minijobber mit einem Einkommen nahe dieser Grenze ihre Arbeitszeit künftig möglicherweise reduzieren. Das geht aus Berechnungen der Minijob-Zentrale für ihre schriftliche Stellungnahme zur Ausschuss-Sitzung hervor. Demnach dürfen geringfügig Beschäftigte, die den Mindestlohn beziehen, derzeit maximal knapp 51 Stunden monatlich arbeiten. Ab Anfang kommenden Jahres würde diese Grenze wegen des von 8,84 Euro auf 9,19 Euro erhöhten Mindestlohns auf knapp 49 Stunden sinken, ab 2020 wegen des dann geltenden Mindestlohns von 9,35 Euro auf gut 48 Stunden.

In ihrem Papier weist die bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) angesiedelte Minijob-Zentrale auf die seit 14 Jahren nahezu unveränderte Zahl von Minijobbern hin - trotz der Verdienstgrenzen-Anhebung von 400 auf 450 Euro im Jahr 2013. Während im Dezember 2004 rund 6,84 Millionen Beschäftigte in gewerblichen Minijobs registriert worden seien, sei ihre Zahl bis zum Juni dieses Jahres auf 6,76 Millionen gesunken. Eine Ursache dieser geringen Bewegung dürfte der KBS zufolge sein, dass in gewerblichen Minijobs nur von einem Drittel der Beschäftigten "ein Verdienst zwischen 400 und 450 Euro erzielt" werde, in Privathaushalten nur von neun Prozent. Der Durchschnittsverdienst von Minijobbern habe 2017 bei rund 309 Euro im gewerblichen Bereich und 182 Euro in Haushalten gelegen.

Mehr zum Thema:

www.bundestag.de

Link zu den schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen für die Anhörung des Bundestags-Sozialausschusses zur Dynamisierung der Minijob-Verdienstgrenzen am 26.11.2018 (im pdf-Format)

http://dip21.bundestag.de

Link zum Antrag der FDP-Bundestagsfraktion zur Dynamisierung der Minijob-Verdienstgrenze (im pdf-Foramt)

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