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Minijobs im Blickpunkt der Experten

Am kommenden Montag diskutieren die Sozialpolitiker der Bundestagsfraktionen mit Fachleuten über drei Anträge zur Änderung der 450-Euro-Jobs.

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Schreiben der Minijobzentrale mit Kuli

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Berlin (hib/sth). Mit drei teilweise kontroversen Anträgen von drei Oppositionsparteien zu den Minijobs befassen sich am kommenden Montag die Sozialexperten der Fraktionen und geladene Sachverständige im Bundestags-Sozialausschuss. Die Anhörung unter Leitung von Matthias Bartke (SPD) beginnt um 12.30 Uhr. Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag eine Anhebung der Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte durch eine dynamische Kopplung an die Inflation. Von der Bundesregierung verlangt sie einen Gesetzentwurf, der diese Kopplung regelt, aber auch generell die Verdienstgrenze für sogenannte Minijobs auf 500 Euro im Monat anhebt.

Auch die FDP-Fraktion spricht sich für eine Dynamisierung bei den Minijobs aus. Dabei verlangt sie, die Verdienstgrenze bei geringfügiger Beschäftigung auf das 60-Fache des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns festzulegen. Zur Begründung schreibt die Fraktion, dass durch bessere Zuverdienstmöglichkeiten der Aufstieg innerhalb des Arbeitsmarktes noch besser gelinge. Solche Nebenverdienstmöglichkeiten müssten „aufstiegs- und chancenorientiert“ sein, jede einzelne Arbeitsstunde müsse sich für die Beschäftigten lohnen, fordert die FDP.

Linke will Ende der Minijobs in ihrer jetzigen Form

Die Linke verlangt ihrerseits ein Ende der Minijobs in ihrer jetzigen Form. In ihrem Antrag kritisiert sie, geringfügige Beschäftigung sei nicht krisensicher, Minijobber hätten weder Anspruch auf Arbeitslosengeld noch auf Kurzarbeitergeld. Zudem stimme es nicht, dass diese Beschäftigten Minijobs nicht zur Existenzsicherung bräuchten. „Viele Menschen wählen Minijobs mangels besserer Alternativen“, heißt es in dem Papier der Linken-Abgeordneten.

Die Parlamentarier der Partei wollen jede Beschäftigung ab dem ersten Euro der vollen Sozialversicherungspflicht unterlegen, damit geringfügige Beschäftigung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung überführt wird. Es solle ferner eine Mindestzahl in Höhe von 22 Stunden pro Woche gelten, von der nur auf Wunsch der Beschäftigten nach unten abgewichen werden darf, heißt es in dem Antrag. Die Linke verlangt zudem, den gesetzlichen Mindestlohn umgehend auf mindestens zwölf Euro und zur Eindämmung des Niedriglohnsektors auch die Tarifbindung zu erhöhen.

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