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Ministerium muss Sozialabgaben nachzahlen

Bildungsministerium Mecklenburg-Vorpommern entrichtete für sieben Mitarbeiter der Landeszentrale für politische Bildung keine Beiträge.

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Logo der Deutschen Rentenversicherung mit Schriftzug. – Bild: Deutsche Rentenversicherung Bund © Armin Okula

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Schwerin (dpa/mv). Das Bildungsministerium in Mecklenburg-Vorpommern hat seit 2013 keine Sozialabgaben für sieben Mitarbeiter der Landeszentrale für politische Bildung gezahlt. Es sei aber kein Vorsatz erkennbar, erklärte ein Sprecher der Rentenversicherung Nord, die nun für die Jahre 2013 bis 2016 rund 290 000 Euro nachfordert. Für die Folgejahre seien die Berechnungen noch nicht abgeschlossen.

Eine Sprecherin des Ministeriums kündigte an, man werde keine Rechtsmittel einlegen und die Nachforderungen begleichen. Bereits 2009 habe die Rentenversicherung die Verträge geprüft, damals aber ohne Beanstandungen. Deshalb habe die Landesregierung die Praxis fortgesetzt. Projekte der Landeszentrale für politische Bildung seien durch die nun folgenden Nachzahlung nicht gefährdet. Landeszentrale-Chef Jochen Schmidt sagte, man werde den betroffenen Mitarbeitern unbefristete Verträge anbieten. Zuerst hatte der NDR berichtet.

Jahrelang als Selbstständige über Honorarverträge beschäftigt

Die sieben Mitarbeiter waren jahrelang als Selbstständige über Honorarverträge beschäftigt worden. Im Gegensatz zu angestellten Mitarbeitern musste die Landesregierung für diese keine Renten-, Krankenkassen-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Selbstständige können selbst entscheiden, wie sie sich versichern. Als Selbstständiger muss man aber unterschiedliche Auftraggeber haben, sonst gilt man laut Gesetz als scheinselbstständig. Mittels Scheinselbstständigkeit versuchen Arbeitgeber häufiger Sozialabgaben zu sparen.

Die Rentenversicherung, die für alle Sozialversicherungen solche Verträge regelmäßig überprüft, hat nun festgestellt, dass die sieben Mitarbeiter ausschließlich für die Landeszentrale gearbeitet haben und so als Angestellte zu versichern waren. Deshalb muss die Landesregierung nun die fehlenden Sozialabgaben nachzahlen.

Mehr zum Thema:

www.deutsche-rentenversicherung.de

Informationen der Deutschen Rentenversicherung zum Thema "Scheinselbstständigkeit"

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