Ihre-Vorsorge Logo

Mit Arbeit in EU- und EFTA-Staaten Rentenansprüche sichern

Wer in einem oder mehreren von 30 anderen europäischen Ländern arbeitet, bekommt dies hierzulande als Versicherungszeit für die Rente anerkannt.

Artikel vorlesen

Tags

Autor / Quelle

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Kreis von Fahnenmasten mit europäischen Flaggen. Bild: IMAGO / YAY Images / fifg

© Nicht definiert

Berlin (drv/sth). In verschiedenen europäischen Staaten zu leben und zu arbeiten – für viele Menschen ist das Alltag. Das Europarecht gewährleistet, dass ihnen keine Nachteile bei der sozialen Absicherung entstehen. Auch Zeiten im Ausland können für den späteren Rentenanspruch relevant sein. Sie sollten deshalb unbedingt beim zuständigen Rentenversicherungsträger angegeben werden. Denn um eine Rente zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, zum Beispiel muss eine sogenannte Mindestversicherungszeit erreicht werden.

Für langjährig Versicherte, die mit 63 in Rente gehen wollen, liegt diese in Deutschland bei 35 Jahren. Beschäftigungszeiten, die in verschiedenen Ländern zurückgelegt wurden, können dafür zusammengerechnet werden. Eine Zusammenrechnung der Zeiten erfolgt nach europäischem Gemeinschaftsrecht zwischen den Staaten der Europäischen Union sowie bei Liechtenstein, Island, Norwegen und der Schweiz (EFTA-Staaten).

Mit vielen anderen Staaten hat Deutschland Sozialversicherungsabkommen geschlossen, etwa mit Tunesien, der Türkei, den USA und Australien. Diese enthalten entsprechende Regelungen zur Zusammenrechnung von Zeiten. Sind die Voraussetzungen für eine Rente erfüllt, zahlt grundsätzlich jedes Land die Leistung aus den dort zurückgelegten Zeiten. Deshalb können Rentenzahlungen zeitgleich aus mehreren Staaten erfolgen. Wer die Mindestversicherungszeit trotz der Zusammenrechnung von Zeiten nicht erfüllt und somit keine Rente erhält, kann sich die gezahlten Beiträge in der Regel erstatten lassen.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Die Spitzen von Union und SPD hatten sich im Sommer auf mehrere große Reformen verständigt, etwa bei der Rente. Wie schnell kann es nun damit vorangehen?

Time
2 Minuten

Wer früher in Rente gehen will, muss Abschläge in Kauf nehmen. Doch dagegen kann man etwas tun.

Time
2 Minuten

Rentenniveaugarantie, Mütterrente und Reformpakete: Warum die Pläne der Regierung für Milliardenrisiken sorgen und der Rechnungshof Alarm schlägt.

Time
2 Minuten

Viele Menschen werden zu Hause von Angehörigen gepflegt. Nicht selten treten diese dafür im Job kürzer. Unter Umständen kann aber die Pflege etwas für die Rente bringen.

Time
2 Minuten

Die Koalition steht vor wegweisenden Wochen. Werden Reformvorhaben unter Dach und Fach gebracht?

Time
1 Minuten

Die Deutsche Rentenversicherung bietet kostenlose Online-Vorträge zu verschiedensten Themen an. Eine Übersicht über das Angebot im Oktober.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026