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Nach Tod des Ehepartners: Rentenvorschuss ist möglich

War die oder der Verstorbene Rentnerin oder Rentner, kann man eine Vorabzahlung auf die Witwen- oder Witwerrente beantragen.

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Seniorin geht auf einem Friedhof einen Weg entlang. Bild: IMAGO / Olaf Döring

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Oldenburg (drv). Der Tod eines Angehörigen belastet die Hinterbliebenen häufig nicht nur emotional. Er kann auch zu finanziellen Engpässen führen. Zumindest die monetären Sorgen kann die Deutsche Rentenversicherung der Witwe bzw. dem Witwer schnell nehmen, wenn der Ehepartner vor seinem Tod schon eine Rente bezogen hat: Innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod kann bei der Deutschen Post AG ein Vorschuss auf die Witwen- oder Witwerrente beantragt werden.

Die Vorschusszahlung beträgt das Dreifache des für den Sterbemonat gezahlten Rentenbetrages. Sie wird als Überbrückungshilfe in einer Summe ausgezahlt. Eine Anrechnung von eventuellen Einkommen des Hinterbliebenen findet während des Sterbevierteljahres nicht statt! Zu beachten ist, dass zusätzlich zu dem Antrag auf die Vorschusszahlung beim zuständigen Rentenversicherungsträger auch noch ein formeller Rentenantrag gestellt werden muss. Bei der Bewilligung der Witwen- bzw. Witwerrente wird die Vorschusszahlung verrechnet.

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