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Nachholfaktor kommt vorerst nicht wieder

Bundestag lehnt schnelle Wiedereinführung des Verrechnungsfaktors für unterbliebene Rentenkürzungen in die Rentenanpassungsformel ab.

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Front des Reichstagsgebäudes in Berlin mit deutscher und europäischer Flagge. Bild: IMAGO / blickwinkel

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Berlin (hib/sth). Der Bundestag hat am Donnerstagabend mit großer Mehrheit die Forderung der FDP zurückgewiesen, den Nachholfaktor in der Rentenanpassungsformel kurzfristig wiedereinzuführen. Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen lehnte das Parlament einen entsprechenden Antrag der Liberalen ab. Der Entscheidung des Bundestags lag eine gleichlautende Beschlussempfehlung des Bundestags-Sozialausschusses zugrunde.

Der Nachholfaktor wurde 2018 im Zuge des damaligen Rentenreformpakets bis 2026 ausgesetzt. Grund dafür war die Einführung sogenannter Haltelinien beim Beitragssatz zur Rentenversicherung und beim Rentenniveau. Der während der Weltfinanzkrise 2008 eingeführte Nachholfaktor soll dafür sorgen, dass nach einer unterbliebenen – rechnerisch eigentlich notwendigen – Rentenkürzung in einer Wirtschaftskrise eine im Folgejahr rechnerisch notwendige starke Rentenerhöhung nur zur Hälfte umgesetzt wird – so lange, bis die zuvor vermiedene Rentenkürzung ausgeglichen ist. Rentenkürzungen sind durch eine gesetzliche Rentengarantie ausgeschlossen.

„Dieses Aussetzen des Nachholfaktors kommt einer Manipulation der Rentenanpassungsformel zulasten der Jüngeren gleich", hatten die Liberalen ihren Antrag begründet. "Denn es wird in der aktuellen Situation unweigerlich zu einer ungleichen Lastenverteilung in der gesetzlichen Rentenversicherung führen – auf Kosten der Steuer- und Beitragszahler der jüngeren Generationen".


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