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Auszubildende: Vom ersten Tag an abgesichert

Laut Deutscher Rentenversicherung erstreckt sich der Schutz von Berufsanfängern von Reha-Leistungen über Erwerbsminderungs- bis hin zu Hinterbliebenenrenten.

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Ausbilder und weibliche Auszubildende im Metallhandwerk. Bild: IMAGO / Westend61 / Lisa und Wilfried Bahnmüller

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Bayreuth (drv). Im August und September beginnt das neue Ausbildungsjahr. Gut zu wissen: Auszubildende sind ab Tag eins in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert. Dieser Schutz erstreckt sich von Leistungen zur Rehabilitation über Erwerbsminderungs- bis hin zu Hinterbliebenenrenten, teilt die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern mit.

Während der Ausbildung verdienen junge Menschen meist wenig Geld. Neben Steuern müssen die Auszubildenden auch Abgaben für die Sozialversicherung zahlen – unter anderem für die Rentenversicherung. Diese Beiträge sind aber gut angelegt, denn damit sorgen die Jugendlichen bereits für ihr Alter vor. Zudem können die Berufseinsteigenden weitere Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung abrufen.

Auszubildende sind vom ersten Tag ihrer Ausbildung an gegen die Risiken eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit abgesichert. Außerdem haben sie Anspruch auf Rehabilitationsleistungen oder – wenn gar nichts mehr geht – auf eine Erwerbsminderungsrente. Bei einem tödlichen Arbeitsunfall sind auch die Angehörigen abgesichert: Die Rentenversicherung zahlt Renten an Witwen, Witwer, eingetragene Lebenspartner oder Waisen ihrer Versicherten. Ab dem zweiten Ausbildungsjahr gilt diese Absicherung auch bei Freizeitunfällen und Krankheiten.

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