Berlin/Frankfurt am Main (sth). Rund 30 Millionen Beschäftigte und Selbstständige in Deutschland erfahren jedes Jahr durch die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung (DRV), mit welcher Rente sie bei durchgehender Zahlung von weiteren Rentenbeiträgen ab ihrer (Regel-)Altersgrenze rechnen können. Deshalb dürfte für viele von ihnen die zu Wochenbeginn über eine Agentur verbreitete Nachricht, dass sie eine monatliche Nettorente von unter 1300 Euro zu erwarten hätten, auch keine Überraschung gewesen sein. Aktuellen DRV-Daten zufolge, die ihre-vorsorge.de vorliegen, können Beschäftigte nach 45 Jahren Arbeit zum Durchschnittsverdienst derzeit mit einer Bruttorente von etwa 1770 Euro rechnen.
Rund 6,91 Millionen Vollzeitbeschäftigte würden mit ihrem aktuellen Verdienst nach 45 Jahren Zahlung von Rentenbeiträgen eine (Netto-)Rente von höchstens 1300 Euro erhalten, heißt es in der Agenturmeldung, die sich auf die Antwort der Bundesregierung (hier: S. 36) auf eine Frage der BSW-Parteigründerin Sahra Wagenknecht bezieht. Das Bundesarbeitsministerium weist in der Regierungsantwort allerdings ausdrücklich darauf hin, “dass die in der Fragestellung vorgegebene Annahme unrealistisch sei - nämlich ein über den gesamten Erwerbsverlauf unverändertes Lohnverhältnis”.
Viele niedrige Renten in Ostdeutschland
Die regionalen Rentenunterschiede sind den Regierungsangaben zufolge hoch. Auch nach einem Arbeitsleben in Vollzeit erwartet vor allem in Ostdeutschland viele Beschäftigte eine Rente unter 1300 Euro. Bundesweit wäre demnach knapp jeder dritte Vollzeitbeschäftigte betroffen - im Osten fast jeder zweite. Nach 40 Versicherungsjahren kämen rund 9,3 Millionen Menschen auf eine Rente von unter 1300 Euro, wenn sie immer so verdient haben wie heute.
Seit 2012 wird das reguläre Renteneintrittsalter stufenweise von 65 auf 67 Lebensjahre angehoben. Will man eine Altersrente für langjährig Versicherte beziehen, braucht man dazu 35 Beitragsjahre, für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte 45 Jahre. Angehörige bestimmter Jahrgänge können ohne Abschläge vor ihrem 67. Geburtstag in Rente gehen, wenn sie 35 Jahre eingezahlt haben. Für alle, die 1964 oder später geboren sind, liegt das Renteneintrittsalter auch nach 35 Beitragsjahren bei 67 Jahren. Grundsätzlich früher ohne Abschläge in Rente gehen kann man nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren (je nach Geburtsjahrgang derzeit zwischen dem 64. und 65. Lebensjahr).
