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Neuregelung der Midijobs vermeidet Teilzeitfalle

Rentenversicherung: Für Minijobber wird eine Aufstockung der Arbeitszeit attraktiver. Rentenkasse bekommt weniger Beiträge.

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Kellnerin in einem Restaurant. Bild: IMAGO / Westend61

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Berlin (sth). Die ab Oktober geltenden höheren Verdienstgrenzen für Mini- und Midijobs könnten bisherige Minijobber zu einer Ausweitung ihrer Arbeitszeit veranlassen und zudem die oft beklagte „Teilzeitfalle“ für Frauen vermeiden. Das erhofft sich die Deutsche Rentenversicherung (DRV) von dem kürzlich vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Erhöhung des Mindestlohns, wie DRV-Forschungs-Chef Reinhold Thiede am Montag in Berlin sagte. Grund für den Optimismus des Rentenversicherungs-Experten ist die künftig arbeitnehmerfreundlichere Regelung der Sozialversicherungsbeiträge für Midijobber.

Bisher müssen Beschäftigte mit einem Monatsverdienst zwischen 450 und 1.300 Euro bei einem Gehalt knapp oberhalb von 450 Euro Sozialbeiträge zahlen und haben damit netto etwa 45 Euro weniger in der Tasche als 450-Euro-Beschäftigte, die keine Eigenbeiträge an die Rentenkasse abführen. Ab Oktober steigt schon ab dem ersten über die 520-Euro-Grenze hinausgehenden Euro auch der Nettoverdienst der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im sogenannten Übergangsbereich. Zudem dürfen sie künftig bis zu 1.600 Euro monatlich verdienen. Und: Midijobber zahlen einen geringeren Sozialbeitragsanteil als Arbeitgeber, erwerben aber dennoch volle Rentenansprüche. 

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Geringere Beitragseinnahmen der Rentenversicherung

Weniger glücklich ist die DRV über die mit der Neuregelung verbundenen geringeren Beitragseinnahmen. Die künftig stärkere Entlastung der Arbeitnehmer sorgt trotz einer größeren Belastung der Arbeitgeber insgesamt für eine „Zunahme der nicht beitragsgedeckten Rentenanwartschaften“, wie Rentenfachmann Thiede sagte. „Mehrarbeit wird für Minijobber attraktiver“, sagte Thiede auf die Frage, welche Folgen er von der Neuregelung erwartet. Er gehe davon aus, dass künftig mehr Beschäftigte über die Minijob-Verdienstgrenze hinaus arbeiten würden.

Finanzielle Probleme aufgrund der Neuregelung erwartet Thiede für die DRV gleichwohl nicht. Diese seien höchstens dann zu erwarten, wenn über die derzeit 1,2 Millionen Midijobber hinaus künftig sehr viele weitere Beschäftigte in den Gehaltsbereich zwischen 520 und 1.600 Euro wechseln würden. Dies sei aber aus seiner Sicht sehr unwahrscheinlich, erklärte der Rentenexperte.

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