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Niedersachsen: Altersbezüge von Bürgermeistern in der Kritik

Bund der Steuerzahler will Bürgermeistern und Landräten zwischen Nordsee und Westfalen den Beamtenstatus entziehen. Städtebund: „Unsäglich“.

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Zwei Männer in Anzügen schütteln sich die Hände über einem Tisch, auf dem ein Hausmodell und ein Kaufvertrag mit Stift liegen. Im Hintergrund hält eine Frau einen Hausschlüssel in die Luft.

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Hannover (dpa/lni). Der Bund der Steuerzahler schlägt vor, den Bürgermeistern und Landräten in Niedersachsen den Beamtenstatus zu entziehen. Stattdessen solle ihre Bezahlung in einem eigenen Gesetz geregelt werden. Damit verbunden wäre ein Wegfall des Ruhegehalts, das die Amtsträger bisher nach fünf Jahren Amtszeit unabhängig vom Alter erhalten. Diese Mindestversorgung betrage je nach Größe der Kommune rund 2.500 bis 4.270 Euro im Monat, sagte der Vorsitzende des Steuerzahlerbunds, Bernhard Zentgraf, am Mittwoch in Hannover. Diese Bezüge seien im Vergleich zur gesetzlichen Rente „teils abstrus“.

Zentgraf schlug vor, das Amtsgehalt der Bürgermeister und Landräte deutlich aufzustocken. Im Gegenzug sollten diese jedoch eigenverantwortlich für das Alter vorsorgen. Das Risiko einer Abwahl solle mit einem befristeten Übergangsgeld abgefedert werden, um die berufliche Neuorientierung zu ermöglichen. Gleichzeitig könne die Amtsdauer von fünf auf acht Jahre angehoben worden. Dem Steuerzahlerbund zufolge wäre eine derartige Reform bundesweit ein Novum. Allerdings seien die Ruhestandsregelungen in Niedersachsen auch besonders großzügig. Insbesondere junge Amtsträger hätten bisher „übertrieben hohe Versorgungsansprüche bei nur kurzen Amtszeiten“.

Der niedersächsische Städte- und Gemeindebund (NSGB) wies die Darstellung des Steuerzahlerbundes als „unsäglich“ zurück. Die Belastungen der Amtsträger gingen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger weit über das Normalmaß in der Privatwirtschaft hinaus, erklärte NSGB-Präsident Marco Trips. „In der Privatwirtschaft würde eine derartige Verantwortung mit weitaus höheren Gehältern bezahlt.“ Die Absicherung bei einer Abwahl müsse daher im Gesamtpaket gesehen werden.


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