Berlin (sth). Nur 2,9 Prozent der Bezieherinnen und Bezieher einer gesetzlichen Altersrente sind auf ergänzende staatliche Grundsicherung im Alter angewiesen. Das schreibt die Bundesregierung unter Berufung auf Daten der Deutschen Rentenversicherung in ihrer Antwort auf eine Anfrage des AfD-Abgeordneten Rocco Kever. Demnach hängt es von einer “Vielzahl höchst individueller Einflüsse” ab, ob Menschen am Ende ihres Erwerbslebens neben der Rente ergänzend Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung benötigen. Die Antwort liegt ihre-vorsorge.de vor.
“Da die gesetzliche Rentenversicherung vom Grundsatz der Lohn- und Beitragsbezogenheit geprägt ist, sind in erster Linie eine gute Ausbildung und durchgehende Erwerbsbiografien mit anständigen Löhnen, flankiert durch die betriebliche oder die private Zusatzvorsorge, der beste Schutz vor Altersarmut”, heißt es in der von der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesarbeitsministerium (BMAS), Kerstin Griese (SPD), übermittelten Antwort. Zudem enthalte das Rentenrecht verschiedene Regelungen, die einen zusätzlichen Beitrag zur Sicherheit im Alter leisten würden - etwa den Grundrentenzuschlag für langjährig rentenversicherte Niedriglohnbezieher.
Mit dem Rentenpaket 2025 plane die Bundesregierung darüber hinaus die Verlängerung der sogenannten Haltelinie für das Rentenniveau von 48 Prozent bis einschließlich 2031, so Griese. Dadurch werde “sichergestellt, dass die Menschen nach vielen Jahren Arbeit auf ein verlässliches Einkommen vertrauen können”. Das Rentenniveau beschreibt das Verhältnis zwischen der Netto-Rente und dem vorherigen Nettoverdienst von Beschäftigten, die 45 Jahre lang gearbeitet und immer durchschnittlich verdient haben. Außerdem sollten Mütter vor 1992 geborener Kinder durch die Anerkennung von weiteren sechs Monaten Erziehungszeiten mit den Müttern jüngerer Kinder gleichgestellt werden, heißt es in der Regierungsantwort.
