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Ökonomen: Rente könnte Bundeshaushalt überlasten

Berater des Wirtschaftsministers befürchten, dass eine Fortdauer der Haltelinien für Rentenbeitrag und Rentenniveau die Staatskasse gefährdet.

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Peter Altmaier, CDU, im deutschen Bundestag. – Bild: Deutscher Bundestag © Achim Melde

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Berlin (sth). Die seit 2018 gesetzlich verankerten „Haltelinien” für Rentenbeitrag und Rentenniveau könnten in wenigen Jahrzehnten den Bundeshaushalt überfordern. Zu diesem Ergebnis kommt ein am Montag veröffentlichtes Gutachten des wissenschaftlichen Beirats beim Bundeswirtschaftsministerium. Der Bundesfinanzminister müsste nach Einschätzung der Regierungsberater ab den 2040er-Jahren etwa die Hälfte des Gesamt-Etats an die Rentenversicherung überweisen. „Das würde den Bundeshaushalt sprengen und wäre auch mit massiven Steuererhöhungen nicht finanzierbar”, sagte der Vorsitzende des Beirats, Klaus M. Schmidt, laut einer Presseerklärung des Wirtschaftsministeriums.

Dem 76-seitigen Papier zufolge flossen 2019 etwa 26 Prozent des Bundeshaushalts als Steuerzuschüsse an die Rentenversicherung. „Dieser Anteil müsste bis 2040 auf über 44 Prozent und bis 2060 auf über 55 Prozent ansteigen”, heißt es in der Studie. Diese Werte würden sich einstellen, falls die derzeit bis 2025 begrenzten Garantien für Rentenniveau und Rentenbeitragssatz verlängert würden. Laut den gesetzlichen Haltelinien darf das Renteniveau bis zur Mitte des Jahrzehnts nicht unter 48 Prozent sinken und der Rentenbeitrag nicht über 20 Prozent des Bruttoverdiensts steigen. Reicht das nicht aus, muss der Bund mit zusätzlichen Steuerzuschüssen einspringen.

Experten schlagen Maßnahmen zur Kostendämpfung vor

Zur Kostenentlastung des Bundes schlagen die Wissenschaftler folgende Maßnahmen vor:

  • Der 2018 ausgesetzte Nachholfaktor in der Rentenanpassungsformel soll schon vor 2025 wieder eingeführt werden, „damit die ursprüngliche Balance der Belastungen zwischen Rentenempfängern und Beitragszahlenden wiederhergestellt wird”.
  • Der Beirat rät „davon ab, die Illusion von langfristig gesicherten Halte­linien weiter aufrechtzuerhalten. Stattdessen sollte sich die Politik umgehend mit mögli­chen Alternativen auseinandersetzen.”
  • Eine Anpassung des Rentenzugangsalters an die Lebenserwartung ist nach Ansicht des Beirats „auch nach 2031 unerlässlich". Er empfiehlt deshalb, die von ihm erwartete weiter steigende Lebenserwartung im Verhältnis von 2:1 zwischen längerer Arbeitszeit und Rentenbezugsphase aufzuteilen. „Demgemäß würde nach derzeitigen Prognosen der Lebenserwartung das Rentenalter etwa im Jahr 2042 68 Jahre erreichen.”
  • Der Beirat empfiehlt, die bisher für alle Versicherten gleichermaßen gültige Regelaltersgrenze durch das Konzept eines „Rentenein­trittsfensters” zu ersetzen. innerhalb dieses Fensters sollten „die Menschen ihr Eintrittsalter frei wählen können und damit auch ihre genaue Renten­höhe bestimmen”. Zudem sollten Arbeitneh­merinnen und Arbeitnehmer innerhalb des Renteneintrittsfensters ein Weiterbeschäfti­gungsrecht erhalten, so der Beirat.
  • Die Renten sollten künftig nach einem neuen Verfahren steigen, empfehlen die Wissenschaftler. Dazu bieten sich nach ihrer Ansicht zwei Wege an:
    - Der erste Weg besteht darin, „Bestandsrenten weniger stark zu dynamisieren als Zugangsrenten. So könnten die Zugangsrenten durch eine Haltelinie gesichert werden, während anschließend die Bestandsrenten nur mit der Kaufkraft dynamisiert werden, wie es etwa in Österreich und Frankreich der Fall ist.”
    - Der zweite Weg ist dem Beirat zufolge ein „degressives Modell”, wie es etwa in den USA praktiziert wird. Dabei nimmt die Rentensteigerung pro Entgeltpunkt mit der Zahl der insgesamt erworbenen Entgeltpunkte ab. Dies führe „zu einer relativen Aufwertung geringer gegenüber höheren Renten und wirkt sich somit auch als Verringerung der Altersarmutsgefährdung aus”, schreibt der Beirat. Ein Entgeltpunkt ist der Rentenanspruch eines durchschnittlich verdienenden Beschäftigten nach einem Jahr Zahlung von Rentenbeiträgen.   

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