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Oppositionsanträge zu Minijobs abgelehnt

Bundestags-Sozialausschuss weist drei unterschiedliche Vorschläge von FDP, Grünen und AfD zur Zukunft der 450-Euro-Jobs mit Mehrheit zurück.

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Reichstag und Paul-Löbe-Haus in Berlin. Bild: IMAGO / F. Berger

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Berlin (sth). Der Bundestags-Sozialausschuss hat drei unterschiedliche Anträge von FDP, Bündnis 90/Die Grünen und AfD zur Reform der Minijobs abgelehnt. Bei einer Sitzung in der vergangenen Woche fand sich weder für eine Dynamisierung der Minijob-Verdienstgrenze, wie sie von FDP und AfD gefordert wurde, noch für ein von der Linken gewünschtes Ende der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse eine Mehrheit unter den Parlamentariern. 

Die AfD-Fraktion hatte in ihrem Antrag eine Anhebung der Verdienstgrenze für Minijobber durch eine dynamische Koppelung an die Inflation gefordert. Von der Bundesregierung verlangte sie zudem einen Gesetzentwurf, der generell die Verdienstgrenze für Minijobs auf 500 Euro im Monat anhebt. Auch die FDP-Fraktion sprach sich für eine Dynamisierung bei den Minijobs aus und verlangte, die Verdienstgrenze bei geringfügiger Beschäftigung auf das 60-Fache des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns festzulegen. Die Linke hatte verlangt, jede Beschäftigung ab dem ersten Euro der vollen Sozialversicherungspflicht zu unterlegen, damit geringfügige Beschäftigung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung überführt werde.


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