Berlin (sth). Seit 2016 ist die Zahl der Menschen, die Angehörige, Nachbarn oder Freunde in häuslicher Umgebung pflegen - sogenannte Pflegepersonen - um mehr als das Dreifache auf rund 963.000 gestiegen (Stand: Dezember 2021). Durch diese psychisch und körperlich anstrengende Arbeit erwerben die Pflegenden auch Rentenansprüche. Nach den jüngsten verfügbaren Daten der Deutschen Rentenversicherung flossen dafür im Jahr 2021 rund 3,0 Milliarden Euro von den Pflegekassen an die Rentenversicherung.
Grund für den anhaltenden Anstieg der Zahl von Pflegenden mit Rentenanspruch für ihre Leistung ist nach Einschätzung von Experten das Anfang 2017 in Kraft getretene Pflegestärkungsgesetz. Seither sind Pflegepersonen in der Rentenversicherung bereits pflichtversichert, wenn sie einen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 wöchentlich mindestens zehn Stunden lang an mindestens zwei Tagen in häuslicher Umgebung pflegen. Zuvor musste die Pflege an mindestens 14 Stunden wöchentlich geleistet werden. Ein Jahr Pflege erhöht die Rente – je nach Pflegegrad des Gepflegten und den für ihn gezahlten Leistungen – nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung in Bayern seit dem 1. Januar dieses Jahres um monatlich 6,65 Euro bis 35,16 Euro.
