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Regeln für Grenzgänger werden erleichtert

Bessere Koordinierung der sozialen Sicherungssysteme soll den Wechsel von EU-Arbeitnehmern ins Ausland erleichtern.

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Kreis von Fahnenmasten mit europäischen Flaggen. Bild: IMAGO / YAY Images / fifg

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Brüssel (eu/sth). Damit Leben und Arbeiten in der EU für alle EU-Bürger künftig einfacher wird, werden die europäischen Regeln zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit überarbeitet. Darauf haben sich nach Mitteilung der EU-Kommission das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Kommission geeinigt. Mit der Einigung würden die Rechte der Bürgerinnen und Bürger, die in ein anderes EU-Land umziehen, aktualisiert und geschützt, heißt es. Die Überarbeitung der derzeit geltenden Regeln solle sicherstellen, dass die "Vorschriften fair und klar bleiben und leichter durchgesetzt werden können". Die vorläufige Einigung muss vom Europäischen Parlament und vom Rat förmlich angenommen werden.

Zu den Neuerungen zählt den Angaben zufolge, dass Arbeitsuchende mehr Zeit für die Arbeitsuche im Ausland erhalten und dass der Bedarf an Langzeitpflege für im Ausland lebende ältere Menschen thematisiert werde. Für Dienstreisen ins EU-Ausland müsse kein A1-Entsendeformular beantragt werden. Darüber hinaus bekämen nationale Behörden bessere Instrumente an die Hand, um Missbrauch oder Betrug zu bekämpfen und den Sozialversicherungsstatus von ins Ausland entsandten Arbeitnehmern zu überprüfen.

28 verschiedene Sozialsysteme in der EU

Jeder EU-Mitgliedstaat legt die Merkmale seines eigenen Systems der sozialen Sicherheit fest, einschließlich der vorgesehenen Leistungen, der Bedingungen für die Inanspruchnahme, der Berechnung und der zu entrichtenden Beiträge – und zwar für alle Zweige der sozialen Sicherheit wie Leistungen bei Alter, Arbeitslosigkeit und für Familien. Um sicherzustellen, dass die betreffenden grundlegenden Rechte bei Reisen und Aufenthalten im Ausland nicht verloren gehen, wurden auf EU-Ebene in den letzten 60 Jahren Vorschriften zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit erlassen.

Diese Vorschriften gelten für die EU-28 sowie für Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Sie helfen bei der Bestimmung des Systems der sozialen Sicherheit, dem eine mobile Person unterliegt. Dadurch wird verhindert, dass eine Person in einer Situation mit grenzüberschreitendem Bezug ganz ohne Sozialschutz ist bzw. doppelt versichert ist. Heute leben bzw. arbeiten etwa 17 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürger in einem anderen Mitgliedstaat – doppelt so viele wie noch vor zehn Jahren.

Mehr zum Thema:

www.bmas.de

www.bmas.de

Links zu weiteren Informationen zur Koordinierung der Sozialsysteme in Europa und zu einem Dialogangebot des Bundessozialministeriums (BMAS) zur Europawahl

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