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Rente: Kann ein 48-Jähriger tatsächlich 102 Jahre alt sein?

Kurioses Gerichtsverfahren am Landessozialgericht: Berufstätiger Mann verlangt Altersrente – weil er nicht länger auf die Rente warten könne.

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Richterhammer und Paragrafenzeichen

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Celle (dpa/lni). Ist der Mann aus dem Landkreis Stade nun knapp 50 – oder doch schon 102 und damit eine ganze Weile im Rentenalter? Die Frage will das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen beantworten und klären, ob ihm eine Altersrente zusteht. Dazu hat das Gericht das persönliche Erscheinen des Mannes angeordnet, in der Verhandlung am Freitag (9.00 Uhr) sollen seine Identität und sein Alter festgestellt werden.

Der Kläger sei nach eigenen Angaben 102 Jahre alt, bei der Deutschen Rentenversicherung habe er eine Altersrente beantragt, weil er nicht länger auf die Rente warten könne. Der Antrag wurde abgelehnt. Denn nach den Daten des Versicherungskontos wurde der Mann 1973 in Stade geboren, wie das Gericht mitteilte. Außerdem arbeite er als Verwaltungsfachangestellter in Vollzeit, was bei einem 102-Jährigen „recht unwahrscheinlich“ sei.

Der Mann beharrt jedoch darauf, 1919 in Hannover geboren worden zu sein. Dazu legte er eine eidesstattliche Erklärung und eine selbst verfasste „Geburtsbescheinigung“ vor. Die Daten der Deutschen Rentenversicherung seien falsch, 1973 habe er vielmehr in Stade einen Unfall erlitten. Schon ein erstes Gerichtsverfahren sei „nicht im Sinne des Klägers“ verlaufen, teilte das Gericht mit. Nun habe das LSG über eine Feststellungsklage zu verhandeln.

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