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Rente: Kosten für Arbeitslose weiter gesunken

Dank guter Konjunktur ist die Zahl arbeitsloser Leistungsempfänger 2017 auf 2,5 Millionen Menschen gesunken – mit positiven Folgen für ihre Rente.

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Jobsuche in der Zeitung – Bildnachweis: wdv © Lauer, Jan

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Nürnberg/Bad Homburg (sth). Die weiter gestiegene Erwerbstätigkeit und zugleich rückläufige Zahl von Arbeitslosen sorgt für eine immer stärkere Entlastung der öffentlichen Haushalte. Laut einer am Dienstag veröffentlichten Erhebung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) sanken die Gesamtkosten durch Arbeitslosigkeit im Jahr 2017 von 55,5 auf 53,1 Milliarden Euro – "ein Minus von 4,5 Prozent", konstatiert das IAB. Seit 2005 sanken die durch Arbeitslosigkeit verursachten Kosten von seinerzeit 87,7 Milliarden Euro damit um fast 40 Prozent. Allein die Steuermindereinnahmen verringerten sich laut IAB in diesem Zeitraum von 16,2 auf 9,1 Milliarden Euro.   

Die Kosten der Rentenversicherungsbeiträge, die der Bund für Arbeitslose zahlt, sinken ebenfalls. Im Jahr 2017 flossen nach Angaben der gesetzlichen Rentenversicherer etwa 3,3 Milliarden Euro von der BA auf die Konten der Rentenversicherung. Allerdings waren trotz des anhaltenden Beschäftigungsbooms laut IAB im Jahr 2017 durchschnittlich noch 2,5 Millionen Menschen arbeitslos gemeldet, darunter 855.000 (- 33.000 gegenüber 2016) Arbeitslosengeldbezieher und 1,68 Millionen Arbeitslosengeld-II-Empfänger (- 192.000). 

Art des Leistungsbezugs hat Folgen

Für die von Arbeitslosigkeit Betroffenen ist vor allem die Art ihres Leistungsbezugs wichtig. Denn dies hat Folgen, wenn sie eines Tages in Rente gehen. So sind Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld für die spätere Rente relativ viel wert: Für befristet Erwerbslose zahlen die Arbeitsagenturen Rentenversicherungsbeiträge auf Basis von 80 Prozent ihres zuletzt bezogenen Bruttoarbeitseinkommens. Die Zeit des Arbeitslosengeldbezugs ist für die Rente damit "nur" ein Fünftel weniger wert als die vorherige Beschäftigung. In Zahlen ausgedrückt: Ein Jahr Arbeitslosigkeit bringt für einen Durchschnittsverdiener (2018: knapp 37.900 Euro Jahresbrutto) derzeit spätere Renteneinbußen von etwas mehr als 6 Euro pro Monat.

Wer nach dem Auslaufen des Arbeitslosengelds dagegen "Hartz IV" benötigt, ist für die Rente seit 2005 deutlich schlechter gestellt. Zunächst galten für Betroffene 400 Euro als fiktiver Monatsverdienst, aus dem sich die Rentenansprüche errechneten, ab 2007 dann 205 Euro. Seit Anfang 2011 gilt die Zeit des Arbeitslosengeld-II-Bezugs nicht mehr als Pflichtversicherungszeit. Rentenbeiträge führt der Bund für Betroffene seither nicht mehr ab.

Anrechnungszeit ohne Bewertung

Stattdessen gilt die Zeit des Arbeitslosengeld-II-Bezugs als Anrechnungszeit ohne Bewertung. Ganz wertlos ist die Hartz-IV-Zeit damit für die Rente nicht: Wer vorher einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente erworben hatte, verliert diesen in der Zeit, in der er Arbeitslosengeld II erhält, nicht. Ebenso trägt diese Zeit zur Erfüllung der Mindestversicherungszeit von 35 Jahren bei, nach der eine vorzeitige Altersrente (beispielsweise für schwerbehinderte Menschen und langjährig Versicherte) bezogen werden kann.

Übrigens: Auch für die Deutsche Rentenversicherung ist Arbeitslosigkeit teuer. Laut IAB verzeichneten die 16 gesetzlichen Rentenversicherer aufgrund nicht geleisteter sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung allein im Jahr 2017 Beitragsausfälle von 8,4 Milliarden Euro. Damit trugen sie 16 Prozent der Gesamtkosten der Arbeitslosigkeit in den öffentlichen Haushalten.

Mehr zum Thema:

www.iab-forum.de

Link zur Studie "Kosten der Arbeitslosigkeit im Jahr 2017" des IAB (im pdf-Format)

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