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Rentenbesteuerung: Bundesfinanzhof kündigt Urteil an

Am 19. Mai will das ranghöchste Gericht für Steuerrechts-Streitigkeiten über zwei Verfahren zur Doppelbesteuerung von Renten verhandeln.

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Schild des Bundesfinanzhofes an Balkongeländer. – Bild: IMAGO / Sven Simon / Frank Hoermann

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München (dpa). Der Bundesfinanzhof (BFH) will am 19. Mai über zwei Verfahren zur Doppelbesteuerung von Renten verhandeln. Die Urteile sollen Ende Mai verkündet werden, wie der BFH mitteilte. Hintergrund ist die vom Bundesverfassungsgericht angestoßene Umstellung von einer vor- auf die nachgelagerte Besteuerung von Renten. Bei der vorgelagerten Besteuerung werden die Beiträge zu Rentenversicherungen aus dem versteuerten Einkommen bezahlt, die Renten selbst sind dafür steuerfrei. Bei der nachgelagerten Besteuerung ist es umgekehrt: Die Beiträge werden vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, dafür wird dann später auf die Renten Einkommensteuer fällig.

In der Übergangsphase steigt der von Rentnern zu versteuernde Anteil ihrer Bezüge bis 2040 stufenweise auf 100 Prozent an. Dadurch sollen die aus versteuertem Einkommen bezahlten Rentenbeiträge später bei der Auszahlung steuerfrei bleiben. Versteuert wird dann nur der Ertragsanteil, also die Differenz zwischen Beiträgen und später ausgezahlten Renten. Der BFH wird nun grundsätzlich prüfen, ob der Gesetzgeber den bis 2040 steigenden Rentenanteil richtig berechnete. Dabei wird es auch darum gehen, wie steuerfreie Rentenanteile wie der Grundfreibetrag und die Krankenversicherungsbeiträge sowie bei Ehepaaren die Hinterbliebenenversorgung in die Berechnung eingehen.

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