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Rentenexperten warnen vor weiteren Leistungen

Finanzfachleute der Rentenversicherung sehen mit Blick auf die Entwicklung der Finanzreserve keine weiteren Spielräume.

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Berlin (sth). Vor neuen kostspieliegen Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung haben vier Finanzexperten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gewarnt. Trotz der aktuell komfortablen Situation in den Kassen der 16 Rentenversicherer bedürfe es "sorgfältiger Abwägungen, bevor weitere Leistungsausweitungen in Betracht gezogen werden", schreiben Heinrich Jess, Tanka Kasten, Albert Lohmann und Morten Schuth in einer Kostenanalyse der 2018 beschlossenen Rentenreform für die Zeitschrift "Deutsche Rentenversicherung". Selbst die aktuelle Rücklage von 38 Milliarden Euro eröffne wegen der jetzt schon absehbaren künftigen Belastungen "keine Verteilungsspielräume", so die Fachleute, die ihren Beitrag ausdrücklich als persönliche Meinung bezeichnen.  

Darüber hinaus verlangen die Experten – wie es die Rentenversicherung schon im Zuge des Gesetzgebungsverfahren getan hatte –, nicht beitragsgedeckte neue Leistungen wie die zum Jahresbeginn eingeführte Mütterrente II künftig aus Steuermitteln zu bezahlen. Derzeit wird die Mütterrente ausschließlich von Arbeitgebern und Beschäftigten aus Rentenbeiträgen bezahlt. Bei einer solchen "Fehlfinanzierung" müsste neben den Beitragszahlern "auch die Gemeinschaft der Rentner über geringere Rentenanpassungen und ein sinkendes Nettorentenniveau" ihren Preis für die neue Leistung zahlen, begründen die Experten ihre Forderung. 

Grenzen der Belastbarkeit

Auch mit Blick auf die richtig finanzierten Leistungen der Rentenversicherung seien der Belastung der Steuer- und Beitragszahler insgesamt "Grenzen gesetzt", meinen die DRV-Fachleute. Zur Begründung verweisen sie auf die ebenfalls seit Jahresbeginn deutlich verlängerte Zurechnungszeit für nicht mehr erwerbsfähige Arbeitnehmer. Diese rechnerische Versicherungszeit sorgt dafür, dass die Renten für neue Erwerbsgeminderte jetzt so berechnet werden, als hätten sie auch bei frühzeitiger Erwerbsminderung bis zur aktuellen Regelaltersgrenze von 65 Jahren und acht Monaten gearbeitet. Statt nach der 2018 in Kraft getretenen Verlängerung der Zurechnungszeit von 62 auf 65 Jahre zunächst abzuwarten, wäre es "vorstellbar" gewesen, die finanziellen Folgen der Reform für die Betroffenen vor dem schnellen Beschluss eines weiteren Schritts erst gründlich zu bewerten, kritisieren die Rentenexperten.

Mögliche negative Auswirkungen von steigenden Rentenbeiträgen und/oder Steuern, etwa auf den Arbeitsmarkt, würden bei den finanziellen Vorausberechnungen der Rentenversicherung nicht berücksichtigt, erläutert das Fachleute-Quartett. Daher bestehe "die Gefahr", die Finanzierung der Rentenversicherungs-Leistungen "nur als Verteilungsproblem zwischen Alt und Jung zu interpretieren" und mögliche Risiken für die weitere wirtschaftliche Entwicklung zu vernachlässigen. "Dadurch könnten gesamtwirtschaftliche Verteilungsspielräume zerstört werden, die eigentlich genutzt werden sollten", mahnen die DRV-Analytiker.

Mehr zum Thema:

www.deutsche-rentenversicherung.de

Kostenfreie Zusammenfassung des vorgestellten Beitrags in der Ausgabe 2/2019 der Zeitschrift "Deutsche Rentenversicherung" (Gesamtbeitrag kostenpflichtig)

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