München (tö). Die Rentenkommission hat sich auch dafür ausgesprochen, verdeckte Altersarmut stärker zu bekämpfen. In den Empfehlungen des Expertengremiums steht der bislang wenige beachtete Satz: „Ziel muss sein, allen bedürftigen Bürgerinnen und Bürgern den faktischen Zugang zum verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimum zu sichern.“ Es gebe zwar für bedürftige Menschen die Grundsicherung im Alter, die ein menschenwürdiges Existenzminimum sichern soll. „Viele Menschen, die leistungsberechtigt sind, werden vom Hilfesystem jedoch nicht erreicht“, heißt es in dem 80 Seiten starken Bericht der Kommission. Lebten diese Personen mit einem Einkommen unterhalb des soziokulturellen Existenzminimums, seien sie „verdeckt arm“. Das treffe „auch Menschen, die aufgrund ihrer Erwerbsbiografie keine armutsfesten Renten haben und ihr Einkommen mit Grundsicherung aufstocken könnten“.
Bis zu 70 Prozent nehmen Grundsicherung im Alter nicht in Anspruch
Diese verdeckt Armen stellten keinen Antrag, „sei es aus Unkenntnis, Scham oder Überforderung. Auch der bewusste Verzicht kann eine Rolle spielen, wenn Menschen vermuten, nur kurzfristig bedürftig zu sein oder sehr geringe Ansprüche zu haben“, stellt die Kommission fest. Und weiter: Das Ausmaß der Nichtinanspruchnahme ließe sich nur „mit hohen Unsicherheiten“ abschätzen. Demnach schwanken die Schätzungen zwischen 40 und 70 Prozent. Entsprechende Untersuchungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) und des Instituts der deutschen Wirtschaft belegen diese Zahlen.
Verena Bentele, Präsidentin des VdK, Deutschlands größter Sozialverband, sagte dazu der Süddeutschen Zeitung: „Manche Menschen fühlen sich wie Bittstellerinnen und Bittsteller, oder sie werden auf den Ämtern so behandelt. Das macht ihnen Angst, beschämt sie und hält sie davon ab, die Sozialleistungen zu beantragen, die ihnen zustehen.“
Was die Rentenkommission für Grundsicherungsberechtigte fordert
Beratungsstellen und App für Antragstellende von Sozialleistungen
Die Kommission fordert nun: „Wer Anspruch auf Grundsicherung hat, soll sich jederzeit an eine örtliche Anlaufstelle wenden können, die zu allen Sozialleistungen kompetent berät.“ Anträge sollten „in kurzer Frist beschieden werden“. Allerdings seien die Antragsformulare „zu komplex und überfordern viele Antragstellende“. Das Expertengremium schlägt eine öffentlich zur Verfügung gestellte App vor, die Antragsteller oder eine Unterstützungsperson „mittels Filterfragen durch den Antrag lenken und sicherstellen, dass keine Informationen abgefragt werden, die für den konkreten Fall irrelevant sind“.
Weiter betont die Kommission: „Es muss sich auch im Alter auszahlen, gearbeitet zu haben.“ Das sei für die Akzeptanz des Alterssicherungssystems von entscheidender Bedeutung. Die Regierungsberater und Beraterinnen halten eine möglichst lückenlose Erwerbsbiografie für den wichtigsten „Hebel zur Vermeidung von Altersarmut“. Derzeit führe aber „eine Vollzeittätigkeit mit Mindestlohn, selbst wenn sie über 45 Jahre ausgeübt wird, nicht zu einer Nettorente oberhalb des soziokulturellen Existenz- und Teilhabeminimums“. Dies ermögliche erst der Grundrentenzuschlag.
Anrechnungsregeln für Grundsicherung im Alter ändern
Die Kommission empfiehlt nun, die Anrechnungsregeln in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung so zu ändern, „dass Personen, die Sozialversicherungsbeiträge eingezahlt haben, im Alter mehr verfügbares Einkommen haben als Personen, die keine oder geringe Beiträge geleistet haben“. Das Expertengremium schlägt deshalb vor, „auch für Personen, die nicht grundrentenzuschlagsberechtigt sind, einen Freibetrag für gesetzliche Renten einzuführen“.
Bislang werde für die Grundsicherung im Alter bei der Berechnung des Hilfeanspruchs die gesetzliche Rente als Einkommen angerechnet. Dies führe aber dazu, „dass viele Personen trotz einer langjährigen Berufstätigkeit im Alter nicht mehr Geld zur Verfügung haben, als wenn sie nie sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen wären“. Insbesondere treffe dies Menschen, die nicht die Voraussetzungen für den Grundrentenzuschlag erfüllen, etwa, weil sie die notwendigen 33 Beitragsjahre nicht erreichen. „Ihre Rentenbeiträge sind dann für ihre materielle Situation im Alter ohne jede Wirkung“, kritisiert die Kommission. Der neue Freibetrag solle bewirken, „dass die während der Erwerbstätigkeit geleisteten Rentenbeiträge zu höheren verfügbaren Einkommen in der Rentenphase führen“.
