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Grundrente: die häufigsten Fragen und Antworten

Voraussetzungen, Höhe, Entgeltpunkte, Einkommensprüfung, Freibetrag – ein FAQ zur Grundrente.

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Seniorin mit erwachsenem Sohn (Bild: IMAGO / YAY Images)

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Was ist die Grundrente?

Die Grundrente ist ein Zuschlag auf die Rentenansprüche von Geringverdienern. Sie soll Geringverdiener im Alter besserstellen und dafür sorgen, dass ihnen mehr zusteht als nur die Grundsicherung.

Muss ich einen Antrag auf Grundrente stellen?

ein, niemand muss einen Antrag stellen, um die Grundrente zu erhalten. Die Deutsche Rentenversicherung ermittelt automatisch, ob ein Anspruch besteht und zahlt das Geld entsprechend aus. Sie müssen also nichts unternehmen.

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Wann kommt die Grundrente?

Das Gesetz zur Grundrente ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Seit Juli 2021 läuft die Auszahlung. Der Zeitverzug liegt am hohen Verwaltungsaufwand. Die Deutsche Rentenversicherung musste die Ansprüche von rund 26 Millionen Menschen prüfen. 

Bis Ende 2022 wurde bei allen Neurenten sowie allen Bestandsrenten geprüft, ob ein Grundrentenzuschlag zu zahlen ist. Wer Anspruch auf Zahlung eines Grundrentenzuschlags hat, wurde beziehungsweise wird laut Rentenversicherung im Rahmen der Entscheidung über seinen Rentenanspruch entsprechend informiert.

Wer bekommt die Grundrente?

Rund 1,1 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland erhalten Grundrente. Da viele Frauen mit Rücksicht auf ihre Familien häufig in Teilzeit und teilweise auch in eher schlecht bezahlten Berufen gearbeitet haben, dürften sie eine große Gruppe der Grundrenten-Bezieher darstellen. Auch viele Ostdeutsche, die für niedrige Löhne gearbeitet haben, profitieren von der Grundrente. 

Gutverdiener haben schlechte Karten. SPD und Union haben sich auf eine Einkommensprüfung geeinigt. Das heißt: Nur wessen Haushaltseinkommen eine bestimmte Obergrenze nicht überschreitet, bekommt tatsächlich Geld.

Welche Voraussetzungen gelten für die Grundrente?

Um Grundrente zu erhalten, müssen Sie eine bestimmte Zeit Versicherungsjahre auf Ihrem Rentenkonto haben, die so genannten Grundrentenzeiten. Außerdem zählt Ihr durchschnittliches Bruttoeinkommen aus Ihrem Versicherungsleben.

Die Voraussetzungen zur Grundrente im Überblick

  • mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten für ein teilweisen Zuschlag
  • für den vollen Zuschlag mindestens 35 Jahre Grundrentenzeiten
  • Durchschnittsverdienst nicht höher als 80 Prozent des bundesweiten Durchschnittsverdienstes, mindestens jedoch 30 Prozent.

Wo Sie mit Ihrem Durchschnittseinkommen stehen, lässt sich an den Entgeltpunkten (Rentenpunkten) ablesen, die Ihnen jedes Jahr gutgeschrieben werden. Wer beispielsweise ein Gehalt bekommt, das exakt dem durchschnittlichen Verdienst aller Beschäftigten entspricht, erhält pro Arbeitsjahr 1,0 EP. Entsprechend stehen 0,8 für 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes.

Können auch Minijobber Grundrente bekommen?

Grundsätzlich ja, denn Minijob-Zeiten zählen als Grundrentenzeiten. Minijobs können also dazu beitragen, die geforderten 33 Jahre zu erreichen. Aber: Bei der Berechnung der Rentenhöhe fallen alle Zeiten mit besonders niedrigem Einkommen durch das Raster. Das heißt: Wer zumindest zeitweise mehr verdient hat, kann Grundrente bekommen. 

Eine Grundrente allein mit Minijobs ist nicht möglich. Das kann auch so genannte Midijobber, Beschäftigte mit nur etwas höherem Einkommen im sogenannten Übergangsbereich, betreffen.

Welche Zeiten zählen als Grundrentenzeiten?

Als Grundrentenzeiten zählen die Zeiten aus sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit, aber auch 

  • Pflichtbeitragszeiten der Kindererziehung und Pflege von Angehörigen
  • Zeiten und Leistungen bei Krankheit oder Reha
  • Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung und Pflege
  • Ersatzzeiten wie zum Beispiel Zeiten des Kriegsdienstes, der Kriegsgefangenschaft oder der politischen Haft in der DDR

Welche Zeiten zählen nicht als Grundrentenzeiten?

  • Zeiten, in denen Sie Arbeitslosengeld I oder ALG 2 erhalten haben
  • Zeiten der Schulausbildung
  • Zurechnungszeit (fiktiv verlängerter Lebenslauf zur Erhöhung einer Erwerbsminderungsrente)
  • Zeiten, in denen Sie freiwillige Rentenbeiträge gezahlt haben.

Was gilt für die Gleitzone zwischen 33 und 35 Jahren?

Anspruch auf Grundrente besteht bereits mit 33 Jahren Grundrentenzeit. Den vollen Zuschlag gibt es allerdings erst ab 35 Jahren. Wer dazwischen liegt, erhät einen entsprechend gestaffelten Rentenzuschlag.

Wie hoch ist die Grundrente?

Die Höhe der Grundrente wird für jeden Versicherten individuell errechnet. Bei der Berechnung kommen Ihre bislang erzielten Entgeltpunkte (EP) ins Spiel. 

Grundrente berechnen: So geht’s:

  • Zunächst wird Ihr durchschnittlicher EP-Wert errechnet. Jahre, in denen Sie weniger als 0,3 EP erhalten haben, gehen nicht in die Berechnung ein.
  • Im zweiten Schritt wird dieser EP-Wert verdoppelt, allerdings maximal auf 0,8. Die Differenz ergibt den Zuschlag.
  • Im nächsten Schritt wird der Zuschlag um 12,5 Prozent gekürzt.
  • Das Ergebnis wird mit der Zahl der Beitragsjahre multipliziert, jedoch mit maximal 35 Jahren.

Das rechnerische Maximum sind 12,25 Entgeltpunkte (0,4 x 35 - 12,5%)

Die Entgeltpunkte werden in eine Rentenzahlung umgerechnet. Jeder Entgeltpunkt steht derzeit (bis 30.6.2024) für monatlich 37,60 Euro So ergibt sich aktuell ein maximaler Grundrentenzuschlag von 461 Euro.

Beispiel: Wie sieht eine Berechnung der Grundrente aus?

Frau Schmidt aus Leipzig hat 40 Jahre gearbeitet und damit genügend Grundrentenzeit gesammelt, um Anspruch auf Grundrente zu haben. Allerdings lag ihr Lohn 15 Jahre davon unter der Grenze von 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes. In den übrigen 25 Jahren hat sie mehr verdient, im Schnitt 60 Prozent. In die Berechnung fließen also nur diese 25 Jahre mit einem EP von 0,6 ein. 

  • Frau Schmidts EP wird zunächst verdoppelt. Theoretisch käme sie so auf 1,2 EP. Allerdings greift hier die Beschränkung auf einen Maximalwert von 0,8. 
  • Zu ihren 0,6 EP erhält sie also zunächst einen Zuschlag von 0,2 EP. Von diesem Zuschlag werden pauschal 12,5 Prozent abgezogen. Im Ergebnis bleiben 0,175 EP pro Jahr. 
  • Auf 25 Jahre gerechnet ergeben sich 4,375 zusätzliche Entgeltpunkte. Jeder Entgeltpunkt bringt ihr 37,60 Euro monatlich (Stand Juli 2023). 
  • Insgesamt beträgt der Zuschlag für ihre Grundrente also rund 165 Euro pro Monat.

Welche Einkommensgrenzen gelten 2024 bei der Grundrente?

Die volle Grundrente erhält derzeit nur, wer nicht mehr als 1375 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 2144 Euro (Paare) verdient. Wer etwas mehr verdient, bekommt den darüber liegenden Teil des Einkommens zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet. Oberhalb von 1759 beziehungsweise 2529 Euro ist es damit aber vorbei. Einkommen, das diese Grenze überschreitet, wird voll angerechnet. Die Prüfung wird jährlich wiederholt, da sich natürlich Ihr Einkommen ändern kann. 

Die genannten Beträge sind bis Ende 2024 gültig. Die Freibeträge sind an den aktuellen Rentenwert gekoppelt, der jährlich zum 1. Juli angepasst wird.

Einkommensgrenzen für die Grundrente (in Euro).

Welche Einkommen werden bei der Einkommensprüfung berücksichtigt?

Für die Einkommensprüfung zählen unter anderem die eigene Nettorente, eine Witwer- oder Witwenrente und Kapitalerträge oberhalb des Sparerfreibetrags. Nicht dazu zählen der Grundrentenzuschlag selbst sowie Vermögen wie zum Beispiel Immobilien.

Gibt es einen Freibetrag bei Wohngeld und Grundsicherung?

Bei Rentnern, die Zuschüsse in Form von Wohngeld oder Grundsicherung erhalten, soll die Grundrente nicht voll als Einkommen angerechnet werden. Der Freibetrag liegt je nach Höhe der Rente mindestens bei 100 Euro, höchstens jedoch bei 50 Prozent des Regelsatzes zur Grundsicherung. 2023 wären das also maximal 251 Euro.

Ich wohne im Ausland. Kann ich auch Grundrente beziehen?

Ja, die Grundrente wird auch gezahlt, wenn Sie im Ausland leben.

Ich beziehe eine vorgezogene Altersrente mit Abschlag. Was heißt das für die Grundrente?

Den Grundrentenzuschlag können Sie auch erhalten, wenn Sie eine vorgezogene Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlag beziehen. Entscheidend ist, dass Ihr Rentenkonto mindestens 33 Jahre Grundrentenzeit aufweist. Der Grundrentenzuschlag ist Teil der Rentenberechnung. Das heißt, zunächst wird Ihr regulärer Rentenanspruch inklusive Grundrentenzuschlag berechnet, anschließend davon der Abschlag abgezogen.


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